Negativbuchung (Echter Storno) 

Verwendung

Stornobuchungen und Korrekturbuchungen können als Negativbuchungen gekennzeichnet werden. Durch Negativbuchungen werden die Verkehrszahlen von Sachkonten, Debitoren und Kreditoren vermindert. Damit können Verkehrszahlen nach einem Storno in den Zustand versetzt werden, den sie ohne die Buchung des stornierten Beleges und des zugehörigen Stornobeleges aufgewiesen hätten. Ein solcher Storno wird als Echter Storno bezeichnet.

Integration

Andere Applikationen müssen Stornovorgänge, die das Rechnungswesen betreffen, durch ein Ankreuzfeld kennzeichnen. Diese Informationspflicht ist unabhängig von der Kennzeichnung von Negativbuchungen im FI und gilt für Storni von

Durch die Negativbuchungen ergeben sich Veränderungen bei der Abstimmung zwischen Belegen und Verkehrszahlen: Eine Soll-Position, die als Negativbuchung gekennzeichnet ist, führt zur Verminderung der Haben-Verkehrszahlen, eine Haben-Position entsprechend zu einer Verminderung der Soll-Verkehrszahlen. In den Standardabstimmprogrammen und diversen Standardreports (z.B. SAPF070 und RFBELJ00) sind diese Änderungen berücksichtigt.

Voraussetzungen

Sie haben Negativbuchungen zugelassen. Dies tun Sie pro Buchungskreis im Customizing des Finanzwesens je nach Kontoart unter Hauptbuchhaltung bzw. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung ® Geschäftsvorfälle ® Storno ® Negativbuchungen zulassen.

Funktionsumfang

Für die Stornotransaktionen sind Stornogründe anzugeben. Über den Stornogrund legen Sie fest, ob Negativbuchungen erzeugt werden sollen. Der Stornogrund wird zur Information im Belegkopf des stornierten Beleges vermerkt. Diese Zusatzinformation kann nicht beim Storno über die Rechnungsprüfung (MM) oder die Fakturierung (SD) zur Verfügung gestellt werden.

Wurde ein stornierter Beleg bereits umbewertet, entstehen beim Storno zusätzliche Belegpositionen für die Rücknahme der Fremdwährungsbewertung. Das System kennzeichnet diese Positionen automatisch als Negativbuchungen.

Enthält der stornierte Beleg selbst Negativbuchungen, so sind die korrespondierenden Belegpositionen des Stornobelegs keine Negativbuchungen.

Bei der Erfassung eines Abgrenzungsbeleges müssen Sie den Grund für die Umkehrbuchung angeben. Er wird im Abgrenzungsbeleg vermerkt und als Stornogrund für die Rücknahme verwendet. Zulässig sind alle definierten Stornogründe, bei denen der Storno mit einem abweichenden Buchungsdatum durchgeführt werden kann.

Das System kennzeichnet jeden Restposten als Negativbuchung. Damit wird verhindert, daß sich die Soll- und Haben-Verkehrszahlen nur aufgrund von Restpostenbildung erhöhen.

Restforderungen (Debitoren) und Restverbindlichkeiten (Kreditoren), die das System gemäß eines im Feld Differenzbuchungen eingegebenen Betrages erzeugt, werden ebenfalls automatisch als Negativbuchung gekennzeichnet.

Um die Auswirkungen fehlerhafter Buchungen auf die Verkehrszahlen auszuschließen, ist es möglich, Korrekturbelege zu erfassen, bei denen einzelne Belegpositionen als Negativbuchung gekennzeichnet werden.

Wurde beispielsweise in einem Beleg eine Belegposition auf ein falsches Konto gebucht, kann ein Korrekturbeleg erfaßt werden, in dem das falsche Konto mit einer Negativbuchung entlastet wird und das richtige Konto mit einer normalen Buchung belastet wird.

Derartige Korrekturbuchungen sind nur mit speziell dafür vorgesehenen Belegarten möglich.

Um bei der Belegerfassung einzelne Belegpositionen als Negativbuchung zu kennzeichnen, markieren Sie unter Weitere Daten das Feld Negat Buchg.

Wenn Sie manuell erfaßte Belegpositionen als Negativbuchung kennzeichnen, hat dies zunächst keine Auswirkung auf die Erstellung von automatischen Buchungen wie z.B. Steuerbuchungen. Diese sind zunächst nicht als Negativbuchungen gekennzeichnet. Sie können jedoch die entsprechenden Positionen im Rahmen der Nachkontierung als Negativbuchung kennzeichnen. Dazu muß das Konto im Stammsatz nicht für das Nachkontieren gekennzeichnet sein.

Bei der automatischen Kontenfindung müssen Sie für diejenigen Vorgänge, die bei Soll- und Habenbuchungen unterschiedliche Konten ansprechen, einzelne Positionen des Belegs als Negativbuchung kennzeichnen.

Das Kennzeichen für Negativbuchungen steht als Anzeigefeld für die Einzelpostenanzeigen zur Verfügung.

Aktivitäten

Sie müssen Stornogründe angeben, um Stornos und Abgrenzungsbelege erfassen zu können. Pro Stornogrund legen Sie fest, ob im Stornobeleg Negativbuchungen erzeugt werden sollen, und ob das Stornodatum vom Buchungsdatum des zu stornierenden Beleges abweichen darf. Sie definieren die Stornogründe im Customizing des Finanzwesens je nach Kontoart unter Hauptbuchhaltung bzw. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung ® Geschäftsvorfälle ® Storno ® Stornogründe definieren.

Belegarten für Korrekturbuchungen definieren Sie im Customizing des Finanzwesens unter Grundeinstellungen Finanzwesen ® Beleg ® Belegkopf ® Belegarten definieren.

Soll das Kennzeichen für Negativbuchungen in der Einzelpostenanzeige erscheinen, müssen Sie entsprechende Anzeigevarianten anlegen oder bestehende Varianten ergänzen. Dies tun Sie im Customizing des Finanzwesens je nach Kontoart unter Hauptbuchhaltung (Sachkonten) bzw. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (Debitoren- / Kreditorenkonten) ® Einzelposten ® Anzeigen (Debitoren- / Kreditoren-)Einzelposten ® Zeilenaufbau definieren.