Buchen von Rechnungen im Nettoverfahren (Kreditoren) 
Verwendung
Um nach Vorgabe einiger Länder Kreditorenrechnungen netto zu buchen, muß der Skonto einbehalten werden. Dieses Verfahren ist für die Erfassung des Erwerbs von Eigentum, Anlagen und Ausrüstungsgegenständen typisch: Auf Aufwands- oder Bestandskonten wird jeweils der um den Skonto verminderte Betrag (Nettobetrag) ausgewiesen.
Nettobetrag = Bruttobetrag - Skonto
Voraussetzungen
Sie haben die Rechnung noch nicht bezahlt.
Funktionsumfang
Das System subtrahiert den Skonto automatisch vom Aufwand.
Wenn Sie Rechnungen im Nettoverfahren buchen, müssen Sie eine Netto-Belegart verwenden.
In der folgenden Abbildung sehen Sie, wie eine Rechnung im Nettoverfahren gebucht wird.

Wenn Sie eine Rechnung im Nettoverfahren buchen, erzeugt das System eine zusätzliche Belegposition, um den Skonto auszugleichen.
Bei nettogebuchten Rechnungen können die Skontobedingungen nachträglich im Beleg oder im Zahlungsvorschlag in gleicher Weise geändert werden wie bei bruttogebuchten Rechnungen.
Wenn Sie die Rechnung mit dem Zahlungsprogramm bezahlen, gleicht das System den Skonto der im Nettoverfahren gebuchten Rechnung mit dem Skontoprozentsatz aus, der zum Zahlungszeitpunkt gültig ist.
Die Differenz zwischen dem ursprünglich ermittelten Skontobetrag und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Skonto wird auf ein separates Aufwandskonto gebucht.

In den Systemeinstellungen müssen die Konten, Regeln und Buchungsschlüssel für die automatische Buchung der Skontodifferenz eingestellt sein.