Ändern und Löschen von Nummernkreisen 

Verwendung

Sie können Ihre Angaben zu einem Nummernkreis wie z. B. das Nummernintervall oder den Gültigkeitszeitraum ändern.

Änderungen können vor allem dann notwendig werden, wenn ein Nummernkreis zu klein gewählt wurde. In diesem Fall können Sie

Funktionsumfang

Beim Nummernintervall können Sie die Unter- und Obergrenze verändern. Bei der internen Nummernvergabe ist eine Änderung der Untergrenze nur sinnvoll, falls noch keine Nummer vergeben wurde. Bei einer Änderung der Obergrenze ist zu beachten, daß die neue Obergrenze den Nummernkreisstand nicht unterschreitet. Das System verhindert, daß durch die Veränderung der Grenzen eine Überschneidung entsteht.

Der Nummernkreisstand wird vom System für Nummernkreise fortgeschrieben, die mit interner Nummernvergabe geführt werden. Eine Änderung des Nummernkreisstandes ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dies kann erforderlich sein, wenn das System die Vergabe der Nummern wieder bei der Untergrenze des Intervalls beginnt und feststellt, daß eine Nummer noch nicht freigegeben wurde. Ein Beleg mit dieser Nummer ist also noch im System vorhanden. In diesem Ausnahmefall können Sie den Nummernkreisstand heraufsetzen. Grundsätzlich sollten Sie ihn aber nicht ändern.

Änderungen am Gültigkeitszeitraum sind in der Regel nicht notwendig. Wenn Sie einen Nummernkreis unabhängig vom Geschäftsjahr verwenden, dann haben Sie bereits ein weit in der Zukunft liegendes Jahr eingegeben. Wenn Sie geschäftsjahresbezogene Nummernkreise verwenden, müssen Sie lediglich den Nummernkreis für jedes Geschäftsjahr definieren.

Sie können Nummernkreise löschen, wenn noch keine Nummern daraus vergeben wurden. Wenn bereits Nummern daraus vergeben wurden, verhindert das System bei einem Nummernkreis mit interner Vergabe das Löschen; bei einem Nummernkreis mit externer Vergabe warnt das System. Wenn Sie einen Nummernkreis löschen, müssen Sie den davon betroffenen Belegarten neue Nummernkreise zuordnen.