Gültigkeitszeitraum des Belegnummernintervalls 

Zu jedem Belegnummernintervall müssen Sie eine Gültigkeitsgrenze (Jahreszahl) angeben.

Sie können den gleichen Nummernkreis in mehreren Geschäftsjahren definieren (siehe folgende Abbildung). Beim Geschäftsjahreswechsel beginnt die Nummernvergabe wieder bei der Untergrenze des Intervalls. Es werden also die gleichen Belegnummern in jedem Geschäftsjahr neu vergeben; sie sind jedoch durch die Jahresangabe eindeutig identifiziert.

Falls Sie keine jahresabhängige Vergabe wünschen, müssen Sie ein Jahr eingeben, das weit in der Zukunft liegt, zum Beispiel das Jahr "9999". Damit werden Belegnummern aus einem Intervall über die Jahreswechsel hinweg nur einmal vergeben (vgl. die folgende Abbildung).

Die externe Nummernvergabe ist automatisch jahresabhängig. Die Eindeutigkeit ergibt sich aus Belegnummer und Geschäftsjahr. Sie können daher bei externer Nummernvergabe Ihre Nummernkreise in jedem Geschäftsjahr neu verwenden, ohne sie jahresbezogen definiert zu haben.

Wenn Sie einen Beleg bearbeiten oder ansehen wollen, müssen Sie auf dem Anforderungsbild zusätzlich zur Belegnummer das Geschäftsjahr angeben, falls Sie eine jahresabhängige Nummernvergabe haben. Das Geschäftsjahr können Sie sich aber auch automatisch vorschlagen lassen. Wenn Sie diese Option wünschen, müssen Sie dies für jeden Buchungskreis angeben.

Die folgende Übersicht verdeutlicht nochmals, wie sich unterschiedlich definierte Nummernkreise auswirken.