Grundsätzliches zum Dokumentengeschäft 
Dokumentengeschäfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der im Außenhandelsgeschäft auftretenden Risiken. Dem Exporteur bestätigen sie die termingerechte und vollständige Zahlung. Dem Importeur bestätigen sie, daß der Exporteur die Waren geliefert hat.
Dokumentengeschäfte tragen zur Reduzierung von Risiken bei, da Versandpapiere als Nachweis des Außenhandelsgeschäfts erforderlich sind. Dokumentengeschäfte reduzieren die Risiken, die der Exporteur trägt, da der Importeur die Dokumente (z.B. Frachtbriefe), die er benötigt, um seine Waren zu erhalten, erst nach Leistung der Zahlung erhält. Dokumentengeschäfte reduzieren die Risiken, die der Importeur trägt, da dieser erst die Zahlung leistet, wenn der Exporteur alle Dokumente vorlegt, die nachweisen, daß er die Waren zu den vertraglich festgelegten Bedingungen geliefert hat.
Eine der am weitesten verbreiteten Dokumentengeschäftsarten ist das Akkreditiv.
Akkreditive
Ein Akkreditiv ist ein rechtsgültiges, negoziierbares Dokument, das aufgrund der Anfrage eines Importeurs von einer Bank ausgestellt wird. Das Akkreditiv stellt die Zahlung der Waren durch den Importeur sicher, indem die Kreditwürdigkeit des Importeurs durch die Kreditwürdigkeit einer Bank ersetzt wird.
Es gibt entsprechend der Verwendung und der Anzahl der beteiligten Banken verschiedene Akkreditivarten. Im folgenden werden der betriebswirtschaftliche Ablauf sowie der Waren- und Wertefluß für ein allgemeines Außenhandelsgeschäft anhand eines Akkreditivs dargestellt.
Betriebswirtschaftlicher Ablauf bei der Akkreditivabwicklung
Die Bestellung ist eine Zusage, die angegebenen Waren unter den festgelegten Bedingungen zu kaufen.
Die Auftragsbestätigung ist eine Zusage, die Waren gemäß der vertraglich festgelegten Bedingungen, einschließlich der Zahlungsbedingungen, zu verkaufen und zu liefern.
Die Auftragsbestätigung und die Bestellung bilden die Grundlage des Akkreditivs. Die zwischen Bank und Importeur festgelegten Bedingungen richten sich nach der Kreditwürdigkeit des Importeurs.
Das Akkreditiv selbst wird in der Regel per Telex versendet. Dessen Echtheit wird durch die darin enthaltene Kennung bestätigt.
Das Akkreditiv ist offiziell eröffnet und bestätigt die Zahlungsfähigkeit des Importeurs. Der Exporteur liefert jetzt die Waren.
Waren- und Wertefluß bei der Akkreditivabwicklung
In der Regel sind im Akkreditiv Versandinformationen festgelegt, z.B. Verkehrsträger, Lade- und Abladehafen, Verpackung der Waren und Versicherung.
Der Exporteur kann sich eine negoziierende Bank aussuchen oder die avisierende Bank als negoziierende Bank verwenden.
– Wenn die Dokumente Abweichungen enthalten, kann die negoziierende Bank es ablehnen, die Dokumente zur Negoziierung anzunehmen. Der Exporteur kann dann entweder eine Änderung des Akkreditivs beantragen, damit die Abweichungen zugelassen werden, oder der negoziierenden Bank ein Garantieschreiben vorlegen. Das Garantieschreiben beinhaltet die Haftbarkeit des Exporteurs, falls der Importeur die Dokumente aufgrund der Abweichungen ablehnt.
– Wenn die Dokumente keine Abweichungen enthalten, nimmt die negoziierende Bank die Dokumente an und leistet dem Exporteur die vertraglich festgelegte Zahlung für die Waren. Hiervon können ggf gemäß den Bedingungen des Akkreditivs Bankgebühren abgezogen werden.
Die negoziierende Bank kann gegebenenfalls gemäß den Bedingungen des Akkreditivs. berechtigt sein, Bankgebühren bei der eröffnenden Bank zu erheben.
Die Zahlung des Importeurs an die eröffnende Bank richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen. Manche Banken fordern 75% des Auftragswerts im voraus und die restlichen 25% beim Eintreffen der Versandpapiere.
Für die Zollabwicklung verwendet der Importeur weitere Versandpapiere wie Handelsrechnungen, Packlisten und Ursprungsnachweise.