Sicherheitsleistung Asylbewerber 
Einsatzmöglichkeiten
Seit 1992 gelten in der Schweiz neue Anforderungen der Fremdenpolizei bezüglich der von Asylbewerbern zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen. Ein Arbeitgeber, der einen Asylbewerber beschäftigt, ist verpflichtet, einen gewissen Prozentsatz des AHV-pflichtigen Lohnes einzubehalten und auf ein persönliches Konto dieses Mitarbeiters bei der Schweizer Volksbank in Bern zu überweisen.
Die Komponente löst diese Problematik durch externe Überweisung des errechneten Betrages.
Integration
Die Komponente ist Bestandteil des schweizerischen Abrechnungsschemas. Wenn Sie die Lohnart im Infotyp ext. Überweisungen anlegen (0011) erfassen, wird über die Lohnart /321 die externe Überweisung angestossen.
Funktionsumfang
Die Komponente unterstützt Sie sowohl bei der Berechnung als auch bei der Überweisung der Sicherheitsleistung.
Einschränkungen
Das R/3–System kann eine externe Überweisung weder rückwirkend tätigen noch ungeschehen machen.
Wenn Sie eine Überweisung vor dem Start des Abrechnungslaufs nicht eingegeben oder nicht rechtzeitig verhindert haben, müssen Sie den zu überweisenden Betrag selbständig ermitteln und mit einem manuellen Zahlungsauftrag überweisen bzw. rückfordern.