Verwendung
Ein Ursprungsschema kann verwendet werden, um die Gesamtkosten nach sogenannten Ursprungszuordnungen zu gliedern. Ohne Ursprungsschema definieren Sie die Aufteilung der Kosten für alle Kostenarten gleich. Mit dem Ursprungsschema können Sie also Aufteilungsregeln definieren, die sich nur auf bestimmte Kostenarten beziehen.
Voraussetzungen
Sie definieren ein Ursprungsschema im Customizing der Produktkostenplanung unter Kalkulation mit Mengengerüst ® Kalkulation von Kuppelprodukten ®
Ursprungsschema definieren. Sie ordnen jeder Kostenartengruppe, die Sie bei der Aufteilung der Kosten separat berücksichtigen möchten, eine Ursprungszuordnung zu. Sie hinterlegen die Ursprungszuordnung im Materialstammsatz des Hauptproduktes beziehungsweise des Prozeßmaterials in der Dispositionssicht bzw. Kalkulationssicht im
Aufteilungsschema.Beachten Sie beim Anlegen eines Ursprungsschemas, daß jede Belastungskostenart einer Ursprungszuordnung zugeordnet sein muß. Bei Verwendung einer Kostenträgerhierarchie müssen gegebenenfalls auch die Kostenarten berücksichtigt werden, die auf die dem untersten Kostenträgerknoten einer Kostenträgerhierarchie zugeordneten Produktionsaufträge verteilt werden.
Funktionsumfang
Beispiel für die Aufteilung von Kosten bei Kuppelproduktion ohne Ursprungsschema
Kostenartengruppen |
Äquivalenzziffer Hauptprodukt |
Äquivalenzziffer Kuppelprodukt |
Materialkosten |
2 |
1 |
Fertigungskosten |
2 |
1 |
Zuschläge |
2 |
1 |
Definieren Sie ein Ursprungsschema, so können Sie pro Kostenartengruppe angeben, wie die darin enthaltenen Kosten aufzuteilen sind. Auf diese Weise können Sie beispielsweise berücksichtigen, daß der Materialeinsatz für das erste Kuppelprodukt wesentlich höher als der für das zweite Kuppelprodukt ist, während die Fertigungskosten für beide Produkte gleich sind.
Beispiel für die Aufteilung von Kosten bei Kuppelproduktion mit Ursprungsschema
Ursprungszuordnung |
Äquivalenzziffer Hauptprodukt |
Äquivalenzziffer Kuppelprodukt |
Materialkosten |
2 |
1 |
Fertigungskosten |
3 |
1 |
Zuschläge |
1 |
1 |