Abgleichen der ausgehenden Mittel einer finanzierten Planstelle 

Verwendung

Das Abgleichen der ausgehenden Mittel von einer finanzierten Planstelle ist dann erforderlich, wenn sich der Finanzierungsbedarf einer Person, die über diese Planstelle finanziert wird, ändert.

Der Finanzierungsbedarf ändert sich beispielsweise bei einer Änderung des Besetzungszeitraumes der Planstelle, des Besetzungsprozentsatzes, dem Anlegen einer direkten Finanzierung oder bei Abwesenheiten.

Durch das Abgleichen wird die Finanzierungsverbindung (ausgehende Mittel) zwischen der Planstelle und der Person aktualisiert.

Für den Mitarbeiter Mustermann benötigen Sie zur Abdeckung seiner Personalausgaben im aktuellen Haushaltsjahr 80 000 DM. Sie finanzieren deshalb den Mitarbeiter Mustermann für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember über eine finanzierte Planstelle, um dessen Personalausgaben abzudecken (indirekte Finanzierung).

Beispiel 1:

Ab dem 05. Februar finanzieren Sie den Mitarbeiter Mustermann direkt aus dem Haushaltselement X (direkte Finanzierung), d.h. seine Personalausgaben werden aus dem Budget dieses Haushaltselements abgedeckt und nicht mehr über die Planstelle.

Durch das Abgleichen der ausgehenden Mittel an der Planstelle wird die Finanzierungsverbindung zwischen der Planstelle und dem Mitarbeiter Mustermann aktualisiert, d.h. die über die Planstelle bereitgestellten Mittel für den Mitarbeiter Mustermann werden auf null gesetzt.

Beispiel 2:

Ab dem 05. Februar geht der Mitarbeiter Mustermann für ein Jahr in unbezahlten Urlaub, d.h. er benötigt für das restliche Jahr kein Budget mehr, um seine Personalausgaben abzudecken.

Durch das Abgleichen der ausgehenden Mittel an der Planstelle wird die Finanzierungsverbindung zwischen der Planstelle und dem Mitarbeiter Mustermann aktualisiert, d.h. das über die Planstelle bereitgestellte Budget für den Mitarbeiter Mustermann wird auf null gesetzt.

Funktionsumfang

Durch das Abgleichen der ausgehenden Mittel werden die Finanzierungsverknüpfungen von einer Planstelle zu über die Planstelle finanzierten Personen überprüft und aktualisiert.