Anlegen von Prozeßmeldungen 

Verwendung

Prozeßmeldungen werden von der Prozeßsteuerung angelegt, um Istdaten zur Ausführung eines Prozeßauftrags rückzumelden. In Abhängigkeit von dem Ereignis, auf das sich die Prozeßmeldung bezieht, kann sie auf eine der beiden folgenden Weisen angelegt werden:

Voraussetzungen

In beiden Fällen muß die Struktur der Prozeßmeldungen mit der vordefinierten Meldungsart im Customizing des Systems R/3 übereinstimmen.

Sie können Testmeldungen anlegen, um die Definition Ihrer Meldungsarten und Prozeßvorgaben zu prüfen.
Testmeldungen werden im System R/3 auf dieselbe Weise angelegt und überwacht wie produktive Meldungen. Sie werden jedoch weder an die Empfänger versendet noch auf Empfängerfehler untersucht werden.
Automatisch angelegte Meldungen werden als Testmeldungen gekennzeichnet, sofern das entsprechende Steuerrezept zu Testzwecken angelegt wurde.

Funktionsumfang

Automatisches Anlegen

Wenn ein Prozeßereignis geplant ist oder erwartet wird, kann die entsprechende Meldung in einer Prozeßvorgabe angefordert werden. In diesem Fall muß der Anlagenfahrer, der die Herstellanweisung pflegt, bzw. das Prozeßleitsystem, das das Steuerrezept verarbeitet, die Prozeßdaten zur Verfügung stellen, die in der Meldung enthalten sein sollen. Die Meldung der angeforderten Meldungsart wird automatisch angelegt.

Weitere Informationen über das Rückmelden von Prozeßdaten in der Herstellanweisung finden Sie in dem Abschnitt Erfassen von Istdaten zum Prozeß.

Manuelles Anlegen

Prozeßmeldungen werden in den folgenden beiden Fällen manuell angelegt:

Eine Beschreibung, wie Sie Prozeßmeldungen anlegen, finden Sie in dem Abschnitt Prozeßmeldung manuell anlegen.