Ausgleichsanspruch

Provisionen (IS-IS-CS)

Der Ausgleichsanspruch bezeichnet einen bei bestimmten Formen der Vertragsbeendigung entstehenden Anspruch des hauptberuflichen Handelsvertreters auf finanziellen Ausgleich des Vorteils, der dem Unternehmen durch seine Tätigkeit entstanden ist. Hierunter ist insbesondere das Fortbestehen der vom Handelsvertreter vermittelten Verträge zu verstehen.