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Berichtigungsbestand

Immobilienmanagement (RE)

Deutsches Recht

Der Berichtigungsbestand erfaßt Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) einer Anlage sowie die abzugsfähigen bzw. nicht abzugsfähigen Vorsteuern der AHK.

Berichtigungsbestände werden zu Anlagen in der Anlagenbuchhaltung erfaßt. In den Berichtigungsbeständen werden die Vorsteuerbeträge nach den Regeln des § 15a UStG und § 44 (1),(2) UStDV auf Basis der Options- bzw. Mischsätze sowie des Basissatzes fortgeschrieben.