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Mindestbeträge
für die Anpassung festlegen
In diesem Abschnitt legen Sie die
Mindestbeträge zur Anpassung der
Vorauszahlungen /
Pauschalen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
Sie bestimmen, ab welchem Differenzbetrag
zwischen altem und neu ermittelten Konditionsbetrag eine
Vorauszahlung/Pauschale angepasst werden darf.
Aktivitäten
Prüfen Sie die
Standardeinstellung und ändern diese ggf:
- V: für Immobilien nur
Vertragsart '3' gültig.
- BuKr: Buchungskreis
bestimmen
- KART: betroffene
Konditionsart (VZ/Pauschale) eingeben
- MinMind.: Dieser Betrag legt
fest, wie groß die Differenz zwischen altem und neu ermitteltem
Konditionsbetrag mindestens sein muß, damit die Kondition tatsächlich angepaßt
wird. Der Mindestbetrag wird nur im Fall einer Konditionsminderung
herangezogen.
- MinErhöh: Dieser Betrag legt
fest, wie groß die Differenz zwischen dem neu ermittelten und dem alten
Konditionsbetrag mindestens sein muß, damit die Kondition tatsächlich angepaßt
wird. Der Mindestbetrag wird nur im Fall einer Konditionserhöhung
herangezogen.