Segment der indirekten Leistungsverrechnung 
Struktur
Sender
Bei der indirekten Leistungsverrechnung wird ein Sender definiert durch:
Die Kostenstellen/Leistungsarten bzw. Geschäftsprozesse geben Sie unter Verrechnungsmerkmale an. Sie können nur Leistungsarten vom
Leistungsartentyp 2 (indirekte Erfassung, indirekte Verrechnung) oder vom Typ 3 (manuelle Erfassung, indirekte Verrechnung) verrechnen. Der Senderwert ist eine Leistungsmenge. Aus dem Plantarif der Leistungsart bewertet mit der Leistungsmenge ergeben sich die zu verrechnenden Kosten. Der Senderwert kann nach verschiedenen Regeln ermittelt werden. Welche Regel Sie verwenden, geben Sie im Segmentkopf an. Zusätzlich muß ein prozentualer Anteil des Senderwertes angegeben werden, um den der Sender entlastet wird.
Senderregeln können sein:
Wenn Sie Regel 2 verwenden, müssen Sie unter Senderwerte die festen Mengen zu den Senderobjekten angeben.
Wenn Sie Regel 3 verwenden, wird die Leistungsmenge beim Empfänger ermittelt. Dann müssen Sie unter Senderwerte die senderspezifischen Gewichtungsfaktoren angeben.
Empfänger
Der Empfänger ist bei der indirekten Leistungsverrechnung definiert durch:
Das Empfänger-Ergebnisobjekt wird durch eine Kombination von Merkmalswerten definiert. Die Merkmalswerte geben Sie unter Verrechnungsmerkmale an. Die an dieser Stelle angebotenen Merkmale können Sie mittels einer Merkmalsgruppe einschränken. Dazu ordnen Sie die entsprechende Merkmalsgruppe im Customizing unter Werteflüsse im Ist ® Gemeinkosten übernehmen ® Vorbereitungen ®
Merkmalsgruppen -> Ist-Zyklen zuordnen (bzw. bei der Plan-Verrechnung unter Planung ®
Planungsintegration ®
Kostenstellen-/Prozeßplanung übernehmen ® Vorbereitungen
® Merkmalsgruppen -> Plan-Zyklen zuordnen) dem betriebswirtschaftlichen Vorgang für die indirekte Leistungsverrechnung ins Ergebnis zu.Das Wertfeld, in das die Kosten eingestellt werden, wird automatisch über das Ergebnisschema 'CO' ermittelt, das für die direkte und die indirekte Leistungsverrechnung gültig ist. Es wird das Wertfeld verwendet, das der Verrechnungskostenart zugeordnet ist, die in den Attributen der Leistungsart bzw. den Verrechnungsattributen des Geschäftsprozesses hinterlegt ist.
Die Bezugsbasis, nach der auf die Empfänger verrechnet wird, kann nach unterschiedlichen Regeln gewählt werden:
Wenn Sie Regel 1 verwenden, müssen Sie eine Bezugsgröße angeben, nach der die variablen Anteile ermittelt werden. Die Bezugsgröße kann ein Wertfeld sein oder eine Kennzahl, die durch Addition und Subtraktion von Wertfeldern im CO-PA Customizing gebildet wird (Werteflüsse im Ist ® Gemeinkosten übernehmen ® Vorbereitungen ® Gerechnete Werte als Bezugsbasis definieren). Außerdem könnten bei Regel 1 negative Bezugsbasen auftreten. Daher müssen Sie angeben, welche Normierung in diesem Fall vorgenommen werden soll. Diese zusätzlichen Angaben zur Bezugsbasis bei Empfängerregel 1 nehmen Sie unter Segmentkopf vor und haben die Möglichkeit, Ihre Angaben unter Bezugsbasen zu ändern und zu spezifizieren.
Der variable Anteil, der sich aus der Bezugsgröße ergibt, kann manuell unter Empf.gew.faktoren nochmals beeinflußt werden. Sie können empfängerspezifische Gewichtungsfaktoren eingeben, die mit dem automatisch ermittelten Anteil multipliziert werden. In die Verrechnung werden also der automatisch ermittelte Anteil und der von Ihnen angegebene Empfängergewichtungsfaktor einbezogen.
Siehe auch:
Kombinationen der Sender- und Empfängerregeln
Funktionen innerhalb der Zykluspflege