Umsatzabgrenzung 

Verwendung

Über die Umsatzabgrenzung buchen Sie Forderungen oder Verbindlichkeiten, die sich aus den bereits gemeldeten Umsätzen eines Vertragspartners bzw. dem Planumsatz ergeben, periodengerecht zu einem Stichtag ein.

Damit besteht die Möglichkeit, zu erwartende Erlöse aus Umsatzmietverträgen in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen zu lassen, bevor die Umsatzverrechnung erfolgt ist.

Integration

Die Verfahren zur Umsatzabgrenzung legen Sie in den Umsatzdaten (Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Umsatzmiete) eines Mietvertrages fest.

Umsatzmeldungen erfassen Sie in einer separaten Funktion: Umsatzmeldungen pflegen

Die Abgrenzungsbuchungen selbst sind explizit über eine gesonderte Funktion anzustoßen: Abgrenzung durchführen

Voraussetzungen

Im Immobilien-Customizing sind Referenzbewegungsarten für die Abgrenzung der Vorauszahlungs-Konditionsarten zu definieren.

Funktionsumfang

Unterschieden werden folgende Verfahren:

  1. Umsatzmeldungen für einen Teilzeitraum, (ohne Hochrechnung)
  2. Dieses Verfahren sollte gewählt werden, wenn die Abgrenzung nur auf Basis eines sicheren (weil bereits gemeldeten Umsatzes) durchgeführt werden soll.

  3. Umsatzmeldungen für einen Teilzeitraum (hochgerechnet auf gesamten Abrechnungszeitraum)
  4. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, daß es gegen den tatsächlichen Erlös konvergiert. Allerdings kann es vorkommen, daß Beträge abgegrenzt werden, die am Ende der Periode nicht als Erlös gebucht werden können.

  5. Planumsatz im Mietvertrag
  6. Dieses Verfahren bietet sich an, wenn die Umsatzmeldungen erst am Ende der Abrechnungsperiode vorliegen.

  7. Kombination 1 und 3:

Wenn zum Zeitpunkt der Abgrenzungen Umsatzmeldungen bis zum Stichtag vorliegen, werden diese verwendet (nach Verfahren 1), ansonsten wird nach Planumsatz abgegrenzt.

Aktivitäten

Nach der Umsatzabrechnung muß noch eine Abgrenzung erfolgen, mit dem Ziel, die Abgrenzungsbuchungen wieder zu neutralisieren (da inzwischen der echte Erlös gebucht worden ist).

Hierzu führen Sie eine Abgrenzung durch zum Stichtag "Ende des Monats, in dem die Umsatzabrechnung gelaufen ist".