Abgrenzung vor- bzw. nachschüssiger Mieten 

Verwendung

Transitorische Abgrenzung

antizipative Abgrenzung

Integration

Mietvertrag

Die Abgrenzung erfolgt abhängig von der Zahlweise und dem Rhythmus der Buchungen. Beide Parameter sind im Stammsatz eines Mietvertrages gepflegt.

Voraussetzungen

Zum angegebenen Berechnungszeitraum müssen Plan-Bewegungssätze (= zu erwartende Erlöse) im Finanzstrom des Mietvertrages vorliegen; achten Sie darauf, daß ggf. der Finanzstrom zu aktualisieren ist: Mietvertrag: Finanzstrom aktualisieren.

Funktionsumfang

Die Abgrenzung kann tages- oder monatsgenau durchgeführt werden. Das System unterscheidet:

Bei nachschüssiger Miete - z.B. Quartalsmiete zu zahlen am Ende des Quartals - werden bei der Sollstellung die Erlöse in der letzen Periode des Quartals gebucht. Bilanz und Ergebnisrechnung erfordert eine Darstellung auf vorhergehende Perioden, die durch entsprechende Buchungen erreicht wird.

Bei der Abgrenzung findet eine Verrechnungsbuchung gegen die Bestände an nicht fälligen Forderungen in vorhergehenden Perioden statt.

Beispielberechnung antizipative Abgrenzung

Bei vorschüssiger Miete - z.B. Quartalsmiete zu zahlen am Anfang des Quartals - werden bei der Sollstellung die Erlöse in die erste Periode des Quartals gebucht. Hier ist eine Darstellung der Buchungen auf die nachfolgenden Perioden erforderlich.

Bei der Abgrenzung findet eine Verrechnungsbuchung gegen die Bestände an bereits fälligen Forderungen in den nachfolgenden Perioden statt.

Beispielberechnung transitorische Abgrenzung