Globale Zahlungsverbindung hinterlegen 

Verwendung

Wenn es bei Ausübung eines Rechts zu Zahlungsbewegungen kommt, so muß für diese Zahlung eine Zahlungsverbindung (Hausbank und Hausbankkonto) angegeben werden.

Als Vorschlagswerte werden die Hausbank und das Hausbankkonto aus den Depotstammdaten gezogen.

Wenn Sie eine von den in den Angaben in den Depotstammdaten abweichende Zahlungsabwicklung wünschen, können Sie die Defaultwerte aus den Stammdaten zum Depot überschreiben.

Wenn in den Depotstammdaten keine Angaben zur Hausbank/Hausbankkonto hinterlegt sind, müssen Sie die Zahlungsverbindungen manuell pflegen.

In der Funktion 'Wertpapierrechte ausüben' haben Sie zwei Möglichkeiten Zahlungsverbindungen zu hinterlegen:

  1. Sie können eine globale Zahlungsverbindung hinterlegen, die dann für alle Depots gilt, oder
  2. Sie können die Zahlungsverbindung auf Depotebene aus der Funktion 'Bewegungen nachbearbeiten' heraus hinterlegen.

Wenn Sie eine globale Definition der Zahlungsverbindung vornehmen, dann können Sie diese auf Depotebene überschreiben. D.h. soll für ein Depot doch eine andere Zahlungsverbindung gelten, können Sie diese abweichenden Angaben aus der Funktion 'Bewegungen nachbearbeiten' heraus anlegen. Siehe auch: Zahlungsverbindung pro Depot hinterlegen

Im folgenden wird beschrieben, wie Sie bei der Definition einer globalen Zahlungsverbindung vorgehen.

Voraussetzungen

Die Stammdaten der Hausbank müssen in den Grundfunktionen unter Stammdaten ® Hausbanken definiert worden sein.

Vorgehensweise

  1. Sie befinden sich auf dem Einstiegsbild: Wertpapierrechte ausüben und haben das Wertpapierrecht, für das Sie eine globale Zahlungsverbindung hinterlegen möchten, aufgerufen.
  2. Wählen Sie (Zahlungsverbindung...). Sie gelangen auf das Dialogbild Zahlungsverbindung.
  3. Wählen Sie die Hausbank und das Hausbankkonto aus.
  4. Wählen Sie 'Übernehmen'.

Ergebnis

Sie haben eine globale Zahlungsverbindung hinterlegt, die, sofern Sie keine nachträglichen Änderungen für einzelne Depots machen, für alle an der Ausübung beteiligten Depots gültig ist.