In diesem Abschnitt legen Sie für den prozentualen Zuschlag, der ggf. auf das Ergebnis der Nebenkostenabrechnung erhoben wird, das Steuerkennzeichen fest, mit dem die Buchung durchzuführen ist.
Dieser Zuschlag kann beispielweise sein
Die Wahl des Steuerkennzeichens kann abhängig gemacht werden von den Parametern
Ordnen Sie das Steuerkennzeichen zu. Wenn Sie Belegungsart und Vertragsart nicht angeben, dann gilt das Steuerkennzeichen in allen Fällen.