Voraussetzungen Zahlungsabgleich 

Die Daten der Finanzbuchhaltung und des Haushaltsmanagements können beim Zahlungsabgleich nur dann übereinstimmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind. Andernfalls treten Abweichungen auf, die die Reports entsprechend ausweisen.

Customizingeinstellungen

Skonto: Wenn der Mehrwertsteuerausweis brutto erfolgt, müssen Sie bei der Ausführung des Reports SAPF181, der den Skontoaufwand beim Zahlen einer Rechnung verteilt, Steuerrückrechnung bearbeiten wählen. Wenn Sie "separat" gewählt haben, dürfen Sie dieses Kennzeichen nicht setzen.

Weitere Informationen zum Report SAPF181 finden Sie in der Reportdokumentation und unter Zahlungsübernahme.

Zuordnung Sachkonto-Finanzposition mit korrektem Finanzvorgang

Sachkonto

Finanzposition mit Finanzvorgang

Bank- und Scheckverrechnungskonten

80

Verrechnungskonten für buchungskreisübergreifende und somit auch finanzkreisübergreifende Vorgänge

80

Im Abstimmkonto zur Anzahlungsverrechnung

30

Bankkonten

90

Alle Buchungen, die zu einer Geldbestandveränderung führen, müssen in das Haushaltsmanagement übernommen werden. Falls diese Buchungen nicht bugetrelevant sind, müssen diese jedoch statistisch fortgeschrieben werden. Um die Buchungen statistisch fortzuschreiben können Sie das User-Exit SAPLFMFA (Erweiterung SAPLFMFA, Komponente EXIT_SAPLFMFA_001; Entwicklungsklasse FMFS, Transaktion CMOD) verwenden. Siehe Statistische Buchungen.

Falls Sie den Finanzvorgang 50 verwenden, sollten Sie überprüfen, ob Finanzpositionen mit diesem Finanzvorgang bei Buchungen, die zu einer Geldbestandsveränderung führen, angesprochen werden.

Integration HHM mit anderen Komponenten des R/3-Systems

Im Customizing des Haushaltsmanagements muß im Arbeitsschritt Sonstige Einstellungen vornehmen festgelegt sein, daß die Ablösung des Bestellobligos zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs erfolgt.

Eine Ablösung des Bestellobligos zum Zeitpunkt des Wareneingangs

In Abhängigkeit davon, ob die Reiskostenvorschüsse budgetrelevant sind oder nicht, müssen Sie folgende Einstellungen wählen:

Im Konto "Reisekostenvorschuß" muß eine Finanzposition mit Finanzvorgang 60 hinterlegt sein.

Im Konto "Reisekostenvorschuß" muß eine Finanzposition mit Finanzvorgang 30 hinterlegt sein. Im Verrechnungskonto für den Mitarbeiter muß eine Finanzposition mit Finanzvorgang 80 hinterlegt sein.

In den für die Gehaltsabrechnung relevanten Konten müssen Finanzpositionen mit Finanzvorgang 30 hinterlegt sein. In den Verrechnungskonten für die Mitarbeiter muß eine Finanzposition mit Finanzvorgang 80 hinterlegt sein

Benutzeraktivitäten

Folgende Buchungen dürfen Sie in der Finanzbuchhaltung nicht durchführen:

Die Stornierung von Belegen mit Finanzpositionen mit den Finanzvorgängen 90 und 30 müssen immer mit dem Buchungsdatum des ursprünglichen FI-Belegs erfolgen.

Vorbereitung des Zahlungsabgleichs

Wenn Sie den Zahlungsabgleich nicht sofort beim Produktivstart aktivieren, sondern nachträglich aktivieren wollen, sind unterschiedliche Szenarien denkbar, die dementsprechend auch eine unterschiedliche Vorgehensweise erfordern. Weitere Informationen finden Sie unter Daten für den Zahlungsabgleich richtigstellen.