Abgrenzung stornieren 

Voraussetzungen

Dieser Report dient zur Stornierung eines zuvor durchgeführten Abgrenzungslaufs.

Dabei werden die im Rahmen des Abgrenzungslaufs erzeugten Bewegungen entweder durch Storno der zugehörigen Finanzbuchhaltungbelege sofort zurückgenommen oder zunächst nur zum Storno vorgemerkt, um später unter Verwendung der entsprechenden Funktion storniert werden zu können.

Verwendung

Beim Storno von Abgrenzungen nach dem Differenzverfahren werden zu einem Stichtag alle zeitlich nachfolgenden Abgrenzungsbewegungen desselben Geschäfts storniert.

Dies gilt nicht für Abgrenzungen nach dem Rücknahmeverfahren, bei denen nur die am angegebenen Stichtag vorgenommenen Abgrenzungen storniert werden.

Vorgehensweise

Sie führen die Stornierung durch, indem Sie wie folgt vorgehen:

  1. Wählen Sie Buchhaltung ® Abgrenzung ® Stornieren.
  2. Sie gelangen zum Einstiegsbild Abgrenzung stornieren.
  3. Markieren Sie im Bereich Anwendung aus welcher Komponente Finanzgeschäfte storniert werden sollen. Zur Auswahl stehen Ihnen Devisen, Geldhandel und Derivate.
  4. Geben Sie im Bereich Allgemeine Abgrenzungen Ihre Selektionskriterien in die entsprechenden Feldern ein.
  5. Im Bereich Steuerung

Mit dem Feld Testlauf steuern Sie, ob es sich um einen Echtlauf oder um einen Simulationslauf handelt. Kennzeichnen Sie das Feld Testlauf, wird eine Abgrenzungsliste ausgegeben; Buchungen werden jedoch keine durchgeführt.

  1. Wählen Sie Programm ® Ausführen, um die Abgrenzung zu stornieren.

Weiterführende Information finden Sie in der Reportdokumentation sowie im Einstellungsleitfaden (siehe Abgrenzung definieren). Darüber hinaus sind alle Eingabefelder online dokumentiert