Abgelehnte Datensätze ändern 

Verwendung

Wenn für das von Ihnen benutzte Erfassungsprofil festgelegt ist, daß die erfassten Datensätze ein Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, kann der Genehmiger die entsprechenden Datensätze genehmigen oder die Genehmigung ablehnen. Abgelehnte Datensätze können Sie im Erfassungsbild des Arbeitszeitblattes ändern oder unverändert erneut zur Genehmigung freigeben.

Ob abgelehnte Datensätze bereits im Erfassungsbild oder lediglich in der Freigabesicht farblich hervorgehoben angezeigt werden, hängt von den Profileinstellungen ab.

Vorgehensweise

Abgelehnte Datensätze werden im Erfassungsbild farblich hervorgehoben angezeigt:

  1. Rufen Sie die Erfassungssicht des Arbeitszeitblattes auf.
  2. Ein abgelehnter Datensatz wird Ihnen farblich hervorgehoben und nicht eingabebereit angezeigt.

  3. Wählen Sie den abgelehnten Datensatz durch Doppelklick aus.
  4. Sie gelangen auf das Zusatzfenster Zelleninformation. Hier können Sie den Ablehnungsgrund ersehen.

  5. Ändern Sie in diesem Fenster die Stundenanzahl und geben Sie gegebenenfalls einen Kurztext ein.
  6. Bestätigen Sie Ihre Eingaben.
  7. Sie gelangen zurück auf die Erfassungssicht.

  8. Sichern Sie Ihre Eingaben.

Wenn Sie einen abgelehnten Datensatz für korrekt halten, wechseln Sie in die
Freigabesicht und geben ihn erneut frei. Er wird dem Genehmiger dann wieder vorgelegt.

Abgelehnte Datensätze werden nicht im Erfassungsbild farblich hervorgehoben angezeigt:

  1. Rufen Sie die Freigabesicht des Arbeitszeitblattes auf.
  2. Ein abgelehnter Datensatz wird Ihnen hier farblich hervorgehoben angezeigt.

  3. Wählen Sie den abgelehnten Datensatz durch Doppelklick aus, um den Ablehnungsgrund zu ersehen.
  4. Wechseln Sie in die Erfassungssicht.
  5. Ändern Sie den abgelehnten Datensatz.
  6. Sichern Sie Ihre Eingaben.

Wenn Sie einen abgelehnten Datensatz für korrekt halten, geben Sie ihn in der Freigabesicht erneut frei. Er wird dem Genehmiger dann wieder vorgelegt.

Ergebnis

Sie haben einen abgelehnten Datensatz korrigiert.