Ausprägung ändern 

Verwendung

Die Ausprägung einer Qualifikation oder Anforderung kann zu einem bestimmten Stichtag geändert werden. Sie können so z.B. den Fall abbilden, daß eine Person durch eine Weiterbildungsmaßnahme ihre Qualifikationen verbessert hat. Wenn Sie die Ausprägung der betreffenden (schon vorhandenen) Qualifikation ändern, wird die bisherige Ausprägung nicht gelöscht, sondern zum ausgewählten Stichtag abgegrenzt. Dadurch wird die Entwicklung der Person festgehalten und auswertbar.

Der Änderungsstichtag kann auch in der Zukunft oder in der Vergangenheit liegen (siehe Auswertungszeitraum und Änderungsstichtag). Damit lassen sich u.a. Fälle wie im folgenden Beispiel beschrieben abbilden.

Für eine Planstelle werden momentan (1. Januar) u.a. Englischkenntisse mit der Ausprägung Fließend verlangt. Im Rahmen einer in sechs Monaten wirksam werdenden Umstrukturierung werden für die Planstelle aber Englischkenntnisse in der Ausprägung Verhandlungssicher verlangt werden. Diese Information können Sie schon vorher ablegen, indem Sie den Auswertungszeitraum auf das entsprechende Datum (1.Juli) setzen und die Ausprägung ändern. Bei Auswertungen (Profilvergleich, Nachfolgeplanung etc.) für einen entsprechenden Stichtag (1. Juli oder später) werden die neuen Anforderungen berücksichtigt.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie Personal ® Personalmanagement ® Personalentwicklung ® Profil ® Ändern.
  2. Sie gelangen auf das Bild Profil ändern.

  3. Wählen Sie das gewünschte Objekt aus. Weitere Informationen zur Auswahl von Objekten im Objektmanager finden Sie unter Arbeiten mit dem Objektmanager.
  4. Übernehmen Sie das ausgewählte Objekt durch Doppelklick.
  5. Wenn die Ausprägung zu einem anderen Zeitpunkt als dem vorgeschlagenen geändert werden soll, ändern Sie das Beginndatum des Auswertungszeitraums.
  6. Wählen Sie die Registerkarte Qualifikationen bzw. Anforderungen.
  7. Ändern Sie die Ausprägung.
  8. Sichern Sie die Einträge.

Ergebnis

Die Ausprägung wurde zum ausgewählten Datum geändert. Die alte Ausprägung wurde abgegrenzt.