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Erlaubte Wechsel der Meldungsart

In diesem Arbeitsschritt legen Sie fest, welche Wechsel der Meldungsart erlaubt sind.

Hier werden nur solche Wechsel der Meldungsart betrachtet, die beim Anlegen oder Ändern von Meldungen mit Hilfe sogenannter Einfachtransaktionen (IQS21, IQS22) vorgenommen werden.

Sie dürfen nur solche Wechsel der Meldungsarten erlauben, bei denen keine Inkonsistenzen entstehen können.

Beispiel

Sie haben zunächst eine Meldung vom Typ 'Allgemeine Meldung' angelegt und möchten daraus eine Meldung vom Typ 'Qualitätsmeldung' machen, um in den Meldungspositionen auch Fehlerdaten ablegen zu können.

Standardeinstellungen

Im Auslieferungsumfang sind einige Wechsel von Meldungsarten enthalten, die von SAP als unkritisch erachtet werden.

Empfehlung

Verwenden Sie den Customer Exit '....', um zu prüfen, ob beim Wechsel der Meldungsart - abhängig von Feldwerten - Inkonsistenzen auftreten, und gegebenenfalls den Wechsel zu unterbinden. Das Standardsystem enthält für jeden Meldungstyp Beispiele von Funktionsbausteinen zu diesem Customer Exit. Im Coding der betreffenden Beispiele finden Sie die von SAP als kritisch erachteten Felder.

Aktivitäten

Stellen Sie fest, welche Wechsel von Meldungsarten in Ihrem Unternehmen notwendig sind und nicht zu Inkonsistenzen führen.
Tragen Sie die betreffenden Paare von Meldungsarten in der Tabelle ein.

Weitere Hinweise

Sie können die Meldungsart wechseln, wenn Sie eine neue Meldung anlegen und dabei eine bestehende Meldung als Vorlage benutzen. Solche Wechsel sind von dieser Einstellung nicht betroffen.