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Regeln zur Wiedervorlage definieren

Sie legen fest, zu welchen Terminen ein Allgemeiner Vertrag zur Wiedervorlage erscheinen und bearbeitet werden soll.

Die Regeln sind

a) anhand dieser Customizing-Aktivität und einer nachfolgenden Bearbeitung über BTE (Business Transaction Events) festzulegen
b) und innerhalb der Stammdaten eines Allgemeinen Vertrages zu aktivieren (Anwendungsdokumentation).

Standardeinstellungen

SAP liefert drei Wiedervorlageregeln aus:

1. S01: Vorlage zum Startdatum
Vertrag erscheint nur zu einem in der Anwendung angegebenen Termin zur Vorlage.
2. E01: &1 Monate vor Vertragsende
Vertrag erhält einen Vorlagetermin zu einem in der Anwendung angegebenen Termin vor Vertragsablauf (befristete Verträge ).
3. R01: Ab Datum &1 alle &2 Monate
Vertrag erhält periodische Termine zur Wiedervorlage: ab einem anzugebenden Datum in periodisch angegeben Monatsrhythmus.

Aktivitäten

Um zusätzliche Regeln zu definieren, gehen Sie so vor:

1. Schritt 1: Regeln festlegen
a) Auf Ebene der Wiedervorlageregeln wählen Sie Neue Einträge;
geben Sie einen Schlüssel und eine informative Bezeichnung zur Regel mit einer Variablen an, z.B.:
Sie möchten, daß ein Vertrag einen Wiedervorlage-Termin eine gewisse Anzahl Monate vor dem Kündigungstermin erhält; geben sie also als Bezeichnung der Regeln an: "Vorlage &1 Monate vor Kündigungstermin";
der Wert für &1 wird in der Anwendung festgelegt;
b) Wählen Sie zur Regel die Aktivität Parameter für Wiedervorlage und danach Neue Einträge ;
legen Sie einen Parametertyp und die Bezeichnung fest; gemäß Beispiel in Punkt 1) wäre hier der Typ "Monat" zu wählen;
2. Schritt 2: Logik zu den Regeln programmieren
Nun müssen Sie die gewünschte Logik über BTE programmieren;
SAP liefert Funktionsbaustein-Hüllen, die Sie weiter bearbeiten können.
Die Funktionsbausteine finden Sie in der angeschlossenen Transaktion über Umfeld ->Infosystem(Prozesse) , indem Sie dort als Komponente IS-RE angeben ( Siehe (Business Transaction Events)
Beispiele zur Regel finden Sie in der Funktionsgruppe FVRS03;