Beispiel 6: Umgliederung in Bilanz und GuV 
Einsatzmöglichkeit
Bei Rückstellungen könnte die Anforderung bestehen, die Zuführung zu Rückstellungen mit der Auflösung von Rückstellungen zu saldieren. Diese Saldierung muß sowohl zwischen den Unterpositionen der Bilanzposition der Rückstellungen erfolgen als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung zwischen der Aufwands- und der Ertragsposition.
Die Umgliederungsbuchung erfolgt mit Kontierungsebene 30.
Tabelle: Beispieldaten
Position |
Unterposition |
Wert |
20310000 (Rückstellungen) |
520 (Zuführung) |
300- |
20310000 (Rückstellungen) |
560 (Auflösung) |
200 |
30800100 (Aufw. für Zuführung) |
300 | |
30400100 (Ertr. aus Auflösung) |
200- |
Voraussetzungen
Die Umgliederung führen Sie nach Abschluß der sonstigen Konsolidierungsmaßnahmen durch.
Ablauf
– Die Umgliederungsregeln 1 und 2 behandeln die Saldierung der Unterpositionen der Bilanzposition der Rückstellungen. Sie benötigen jeweils eine Regel für beide Ausprägungen des Vorzeichens des Saldos.
– Die Umgliederungsregeln 3 und 4 behandeln die Saldierung der Aufwands- und Ertragspositionen. Sie benötigen jeweils eine Regel für beide Ausprägungen des Vorzeichens des Saldos.
Tabelle: Umgliederungsregel 1
Position/ Unterposition |
Ausprägung |
Auslösende Position |
20310000 (Rückstellungen) |
Auslösendes Unterpositionenset |
520 (Zuführung) |
Von-Position |
20310000 (Rückstellungen) |
Von-Unterposition |
520 (Zuführung) |
Nach-Position |
20310000 (Rückstellungen) |
Nach-Unterposition |
560 (Auflösung) |
Vorzeichen des Saldos |
+ |
Tabelle: Umgliederungsregel 2
Position/ Unterposition |
Ausprägung |
Auslösende Position |
20310000 (Rückstellungen) |
Auslösendes Unterpositionenset |
520 (Zuführung) |
Von-Position |
20310000 (Rückstellungen) |
Von-Unterposition |
560 (Auflösung) |
Nach-Position |
20310000 (Rückstellungen) |
Nach-Unterposition |
520 (Zuführung) |
Vorzeichen des Saldos |
- |
Tabelle: Umgliederungsregel 3
Position/ Unterposition |
Ausprägung |
Auslösende Position |
20310000 (Rückstellungen) |
Auslösendes Unterpositionenset |
520 (Zuführung) |
Von-Position |
30800100 (Aufwendungen für Zuführung) |
Nach-Position |
30400100 (Erträge aus Auflösung) |
Vorzeichen des Saldos |
+ |
Tabelle: Umgliederungsregel 4
Position/ Unterposition |
Ausprägung |
Auslösende Position |
20310000 (Rückstellungen) |
Auslösendes Unterpositionenset |
520 (Zuführung) |
Von-Position |
30400100 (Erträge aus Auflösung) |
Nach-Position |
30800100 (Aufwendungen für Zuführung) |
Vorzeichen des Saldos |
- |
2. Sie führen im Konsolidierungsmonitor die Umgliederung durch.
Das System bucht folgendes:
Position |
Unterposition |
Wert |
20310000 |
560 |
200- |
20310000 |
520 |
200 |
30400100 |
200 | |
30800100 |
200- |
Ergebnis
Nach Durchführung der Umgliederung werden die Zuführung und die Auflösung der Rückstellungen sowohl in der Bilanz als auch in der GuV saldiert ausgewiesen.