Beispiel 2: Anpassung der Abschreibungen auf Anlagen 
Einsatzmöglichkeit
Aus Konzernsicht können bei Anlagen andere Abschreibungen erforderlich sein als in den Abschlüssen der Konsolidierungseinheiten.
Bei Nutzung der Anlagenbuchhaltung (FI-AA) können diese unterschiedlichen Bewertungen parallel in verschiedenen Bewertungsbereichen geführt werden.
Innerhalb der Konsolidierung können Sie mit Hilfe von Umgliederungen die Werte der Positionen Technische Anlagen und Maschinen an die Konzernwerte anpassen. Die Umgliederungsbuchung erfolgt mit Kontierungsebene 10.
Tabelle: Beispieldaten
Position |
Unterposition |
Wert |
Bewertungsbereich |
10320200 |
220 (Abschreibungen) |
200- |
Handelsrecht |
30710100 |
- |
200 |
Handelsrecht |
91032020 (Stat. Pos. Anlagen) |
220 (Abschreibungen) |
300- |
Konzernrecht |
93071010 (Stat. Pos. Abschr.) |
- |
300 |
Konzernrecht |
Voraussetzungen
Die Anpassung der Abschreibungen erfolgt nach Umrechnung der Meldedaten in die Kreiswährung. Alternativ könnte die Anpassungen auch in Hauswährung vorgenommen werden.
Ablauf
Tabelle: Umrechnungsregel 1
Position/ Bewegungsart |
Ausprägung |
Auslösende Position |
10320200 (Techn. Anlagen u. Maschinen ) |
Auslösende Bewegungsart |
220 (Abschreibungen) |
Von-Position |
10320200 (Techn. Anlagen u. Maschinen) |
Nach-Position |
30710100 (Abschreibungen) |
Tabelle: Umrechnungsregel 2
Position/ Bewegungsart |
Ausprägung |
Auslösende Position |
9111111 (Statistische Position) |
Auslösende Bewegungsart |
220 (Abschreibungen) |
Von-Position |
30710100 (Abschreibungen) |
Nach-Position |
10320200 (Techn. Anlagen u. Maschinen) |
Das System bucht folgendes:
Position |
Bewegungsart |
Wert |
10320200 |
220 |
200 |
30710100 |
- |
200- |
Position |
Bewegungsart |
Wert |
30710100 |
- |
300 |
10320200 |
220 |
300- |
Ergebnis
Nach der Umgliederung sind die Werte auf der Position Technische Anlagen und Maschinen und der Position Abschreibungen von 200 Geldeinheiten auf 300 Geldeinheiten angepaßt.