Definition
Institutionalisierter Prozeß zur geplanten, formalisierten und standardisierten Bewertung von Objekten hinsichtlich vergangenheits- oder gegenwarts- und zukunftsorientierter Kriterien. Beurteilungen definieren sich über Beurteilungsart, -form und -verfahren.
Struktur
Jede Beurteilung wird auf Grundlage eines Beurteilungsmusters erstellt. Ein Beurteilungsmuster enthält folgende Informationen:
Für jede Beurteilung können folgende Informationen festgelegt werden:

Im Unterschied zu den Beurteilungsarten anonyme Einzelbeurteilung bzw. Gruppenbeurteilung werden Informationen über die Beurteiler abgespeichert, aber nicht angezeigt.