Zusatzinformationen zu diesem Beispiel  

Die Qualitätsprüfung der losen Ware findet zu zwei verschiedenen Zeitpunkten statt. Einmal fertigungsbegleitend in die Herstellanweisung integriert; zum Zweiten nach der Fertigung beim Wareneingang auf das Lager. In beiden Fällen entsteht ein Prüflos, das mit einem Verwendungsentscheid, zumindest formell, abgeschlossen werden muss. Das Qualitätsmanagement unterscheidet beide Fälle nach Prüfarten. Die Prüfart 03 zieht für eine fertigungsbegleitende Prüfung, hier sind die Prüfmerkmale in das Planungsrezept eingefügt. Die Prüfart 04 zieht beim Wareneingang aus der Produktion. Die Wareneingangsprüfung ist unabhängig vom Planungsrezept und benutzt einen eigenen Prüfplan bzw. eine eigene Materialspezifikation.

Für fertigungsbegleitenden Prüfung haben wir bereits bei der Produktion der losen Ware die Ergebnisse erfasst. Für das Prüflos muß aus technischen Gründen noch ein Verwendungsentscheid getroffen werden. Damit gilt der Vorgang als abgeschlossen und das Prüflos wird reorganisationsfähig.

Die Prüfung zum Wareneingang aus der Produktion steht noch aus. Hier zieht der Verwendungsentscheid eine Bestandsbuchung nach sich: Gibt die Qualitätskontrolle die produzierte Ware frei, bucht das System automatisch vom Qualitätskontrollbestand in den freien Bestand.