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Allgemeiner Vertrag (z.B. Anmietung)

Über den

Allgemeinen Vertrag haben Sie die Möglichkeit, Ver- und Anmietungsprozesse unterschiedlichster Art abzubilden.

Achtung: Abgrenzung zum Mietvertrag

Der Kernprozess der Komponente Immobilien (IS-RE) - der Vermietungsprozess von Immobilienobjekten (Abbildung über den Mietvertrag) - ist aber noch über den Mietvertrag durchzuführen, da der Allgemeine Vertrag wesentliche Prozesse der Vermietung nicht unterstützt, z.B.

Vermietungsprozesse des Allgemeinen Vertrages sind z.B dann sinnvoll, wenn sie Rechte (z.B. Nutzungsrechte) gegen eine Miete oder einmalige Zahlung gewähren.