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Bauwirtschaft: Reform des Sozialkassenverfahrens

Funktionsumfang

Für das ab dem Jahr 2000 vom Verfahrenstarifvertrag der Sozialkassen (VTV) vorgeschriebene Meldeverfahren werden folgende Reports benötigt:

Als Hilfsmittel stehen folgende Reports zur Verfügung:

Funktionale Verbesserungen ab 2000

Für die Abbildung der Anforderungen des neuen Meldeverfahrens wurden folgende Änderungen im Bauurlaub vorgenommen.

Übergang in das neue Verfahren

Für den Umstieg vom alten Verfahren (Version 03) auf das neue Verfahren (Version 04) ist folgendes zu beachten:

Im Dezember 1999 wird durch das neue Verfahren der Datensatz NEMEL erzeugt. Diese Meldung dient der Sozialkasse als Kontoeröffnung für den Start der Version 04.

Bis zur Periode Februar 2000 können maschinelle Korrekturen für Perioden erfolgen, die mit Version 03 gemeldet wurden.

Ab Periode März 2000 können Korrekturen nur noch manuell erfolgen.

Dies bedeutet für die Übergangszeit: Solange Rückrechnungen in Zeiten der Version 03 sattfinden, müssen sowohl die Programme der Version 03 (RPCBLFD0, RPCBLHD0) als auch die der Version 04 gestartet werden.

Maschinelle Korrekturen werden nachgemeldet, manuelle Meldungen werden dem Anwender vom Programm RPCBLFD0 angezeigt.

Die Umstellung kann innerhalb eines SAP-Systems nur zu einem festdefinierten Zeitpunkt erfolgen. Werden zu einem späteren Zeitpunkt SAP-Systeme zusammengeführt, so müssen alle Systeme zum selben Zeitpunkt umgestellt worden sein.

Customizing