Einsatzmöglichkeiten
Eigenerstellte Anlagen haben aus Sicht des betroffenen Unternehmens zwei anlagenbuchhalterisch relevante Phasen in ihrem Lebenszyklus:
Im allgemeinen müssen die Anlagen in diesen Phasen in unterschiedlichen Bilanzpositionen ausgewiesen werden. Deshalb müssen sie während der Im-Bau-Phase auf einem anderen Objekt bzw. Anlagenstammsatz verwaltet werden, als die fertige Anlage. Der Übergang zwischen diesen beiden Phasen wird im folgenden als "Aktivierung AiB" bezeichnet.
Ablauf
In der Im-Bau-Phase können Anlagen im System FI-AA (je nach benötigtem Funktionsumfang) als 'normaler' Anlagenstammsatz oder als Anlagenstammsatz mit Einzelpostenverwaltung verwaltet werden. Das Umbuchen von Anlagen im Bau auf fertige Anlagen kann deshalb folgendermaßen abgewickelt werden:

Bei umfangreichen Investitionsmaßnahmen empfiehlt sich der Einsatz des R/3-Systems IM (Investitionsmanagement). Mit Hilfe dieses Systems lassen sich Investitionsmaßnahmen parallel als buchhalterische Anlagen im Bau und controllingorientierte Innenaufträge bzw. Projekte darstellen. Vergleichen Sie hierzu bitte die Dokumentation der Komponente Investitionsmanagement.
Anlagen im Bau ohne Einzelpostenverwaltung
Die Vorgehensweise entspricht hier der Umbuchung zwischen zwei Anlagen innerhalb des gleichen Buchungskreises (vgl.
Splitten/Umbau einer Anlage buchen). Für eine Vollumbuchung einer Anlage im Bau sind vor der Umbuchung die Anzahlungen des aktuellen Geschäftsjahres auf die Anlage im Bau zu stornieren. Bei Teilumbuchungen werden Anzahlungen ignoriert.Spezielle Bewegungsarten für die Umbuchung von Anlagen im Bau ermöglichen es, die Umbuchung im Anlagengitter als Zugang zum Anlagevermögen auszuweisen.

Umbuchung auf Anlage im Bau
Anlagen im Bau mit Einzelpostenverwaltung
Im System FI-AA können Sie auf eine Anlage im Bau eine Kostensammlung unter rein technischen Aspekten vornehmen. Auf die spätere Bildung von Wirtschaftsgütern brauchen Sie zunächst keine Rücksicht zu nehmen. Während der Im-Bau-Phase können Sie alle Zugänge zu einer Investition wie
auf einer Anlage sammeln. Bei dieser 'Sammelverwaltung' von Anlagen im Bau ist es möglich, die einzelnen Zugänge über mehrere Geschäftsjahre als offene Posten zu verwalten. Die jeweiligen Einzelposten sind bei Fertigstellung auszuziffern und auf verschiedene Empfänger aufzuteilen. Das System aktiviert diese OP-Verwaltung beim Anlegen einer Anlage, wenn das entsprechende Kennzeichen in der zugehörigen Anlagenklasse gesetzt ist. Außerdem ist es für die Einzelpostenabrechnung erforderlich, daß Sie den betroffenen Buchungskreisen im FI-AA-Customizing ein Abrechnungsprofil zugeordnet haben (vgl. Einführungsleitfaden "Abrechnungsprofile definieren"). Das Abrechnungsprofil legt insbesondere die erlaubten Empfänger (Anlagen, Kostenstellen) fest.
Grafik: Einzelpostengenaue AbrechnungAufteilungsregeln
Die Abrechnung der Einzelposten erfolgt über anlagenspezifische Aufteilungsregeln. Mehrere Aufteilungsregeln bilden eine Aufteilungsregelgruppe. Diese Regelgruppen können Sie einem oder mehreren Einzelposten einer Anlage zuordnen. Aufteilungsregeln bestehen aus einem Verteilungsschlüssel und einem Empfänger. Als Verteilungsschlüssel sind Äquivalenzziffern oder Prozentzahlen verwendbar. Auf diese Weise lassen sich beliebige Kombinationen von Einzelposten auf beliebige Kombinationen von Empfängern aufteilen.

Aufteilungsregelgruppe mit Prozentaufteilung:
Aufteilungsmaß Empfänger (Anlagen)
10% 10531-1000
20% 10531-2000
40% 10533-0000
30% 10533-1000
Aufteilungsregelgruppe mit Äquivalenzziffern:
1 : 2 : 4 : 3
Empfänger
Aktivierungspflichtige Anteile der Anlage im Bau sind auf aktive Anlagen abzurechnen. Nicht aktivierungspflichtige Anteile (Aufwand) können Sie als Korrekturbuchungen auf Kostenstellen abrechnen. Hierzu können Sie eine entsprechende Kostenart in den Kontenzuordnungen der Anlagenbuchhaltung hinterlegen. Beachten Sie bitte, daß nur Zugänge des aktuellen Geschäftsjahres auf CO-Empfänger abgerechnet werden können, da Zugänge aus bereits abgeschlossenen Geschäftsjahren keinen Aufwandscharakter für ein späteres Geschäftsjahr haben dürfen.
Außerdem ist es möglich, auf Hauptbuchkonten abzurechnen. Diese Hauptbuchkonten dürfen jedoch nicht mit einer Zusatzkontierung auf ein CO-Objekt definiert sein. Rechnen Sie deshalb gegebenenfalls auf ein Verrechnungskonto ab und buchen Sie anschließend in der Finanzbuchhaltung die Werte auf das entsprechende Konto um.
Investitionsförderungen
Wie bei fertigen Anlagen rechnet das System Abschreibungen und Zinsen für die Anlage im Bau gemäß den festgelegten Abschreibungsparametern im Anlagenstammsatz bzw. der Anlagenklasse. Insbesondere können Sie Investitionsfördermaßnahmen auch auf Anlage im Bau buchen. Investitionsförderungen, die im Jahr der Aktivierung auf eine AiB gebucht werden, können allerdings nicht auf eine fertige Anlage übernommen werden, weil nicht erkennbar ist, ob sich die Förderung auf Zugänge des laufenden oder auf Zugänge früherer Geschäftsjahre bezieht. Sie müssen deshalb manuell vor der Abrechnung storniert und nach der Abrechnung auf die fertige Anlage gebucht werden.
Anstoß der Abrechnung
Das Hinterlegen der Abrechnungsregeln und das entsprechende Verbuchen der Einzelposten kann zeitlich entkoppelt erfolgen, da für die eigentliche Abrechnung eine eigene Transaktion vorhanden ist. Diese Transaktion stößt die Abrechnungsbuchungen für die angegebene Anlage im Bau an und erstellt die entsprechenden Buchungsbelege.
Dabei trennt das System automatisch die Umbuchungen des Altbestandes von den Zugängen des Aktivierungsjahres. Gebuchte (Sonder-)Abschreibungen und Investitionsfördermaßnahmen werden bei der Umbuchung von Altbestand anteilig mitumgebucht. Bei Teilaktivierungen erstellt das System automatisch Vortragsbuchungen.
Der Herkunftsnachweis von der aktiven Anlage zum Original-Einzelposten auf der Anlage im Bau ist mit dem entsprechenden Standardreport möglich.
Vorgehensweisen
Aktivierung AiB buchen (Umbuchung) Aktivierung AiB per Einzelpostenabrechnung buchen