Verwendung
Innerhalb der Anlagenbuchhaltung identifizieren sogenannte Anlagenbewegungsarten die einzelnen Geschäftsvorfälle. Bei jedem anlagenrelevanten Geschäftsvorfall muß eine Bewegungsart angeben werden. Dies erfolgt entweder explizit in der jeweiligen Buchungstransaktion oder durch Festlegung im Customizing der Anlagenbuchhaltung (unter Vorgänge).
Funktionsumfang
Jede Bewegungsart ist einer bestimmten Bewegungsartengruppe zugeordnet. Über die Bewegungsartengruppe werden die Geschäftsvorfälle folgendermaßen untergliedert:
Festlegungen (Bewegungsartengruppe)
Die Bewegungsartengruppe einer Bewegungsart legt folgendes fest:
Die Menge der möglichen Bewegungsartengruppen ist ebenso wie die Ausprägungen der einzelnen Gruppen vom System fest vorgegeben.
Für die Bewegungsartengruppe Anzahlung ist festgelegt, daß beim Buchen mit einer Bewegungsart dieser Gruppe die Anlagenklasse der betroffenen Anlage geprüft wird. Dies bedeutet, daß Sie mit solchen Bewegungsarten nur auf Anlagen buchen können, wenn Sie dies in der zugehörigen Anlagenklasse so definiert haben.
Festlegungen (Bewegungsart)
Über die einzelnen Bewegungsarten ist folgendes festgelegt:

Festlegungen Bewegungsart
Einige dieser Festlegungen sind abhängig von der zugeordneten Bewegungsartengruppe und schließen sich gegenseitig aus. Festlegungen, die bezogen auf die Gruppe keinen Sinn ergeben, können nicht getroffen werden.

Standardmäßig werden mit der Anlagenbuchhaltung eine Reihe von Bewegungsarten ausgeliefert, die das Buchen der gängigen Geschäftsvorfälle ermöglichen. Im Gegensatz zu den Bewegungsartengruppen können Sie aber bei Bedarf neue Bewegungsarten hinzufügen. Um Ihre selbst definierten Bewegungsarten vor Überschreibung durch SAP-Standardauslieferungen zu schützen, müssen Sie jedoch an einer beliebigen Stelle des dreistelligen Bewegungsartenschlüssels die Buchstabe x, y oder z verwenden.