Einsatzmöglichkeiten
Die vermögensteuerlichen Vorgaben erfordern in manchen Ländern eine gesonderte Bewertung der Wirtschaftsgüter. Die Komponente "Vermögensteuer" ermöglicht es, das Anlagevermögen entsprechend vermögensteuerrechtlichen Bestimmungen zu bewerten. Diese Werte können zur Ermittlung der Vermögensteuerlast herangezogen werden.
Funktionsumfang
Sollen die Vermögenswerte abgeschrieben werden, ist es sinnvoll, einen eigenständigen Bewertungsbereich für den vermögensteuerlichen Wertansatz einzurichten und diesen in der Customizing-Definition der Anlagenbuchungskreise als den für die Vermögensbewertung relevanten Bereich zu kennzeichnen.
Spezielle Auswertungen greifen dann auf die Werte dieses Bereiches zurück, um beispielsweise eine Vermögensliste zu erstellen. Als Gliederungskriterium dient der im Stammsatz zu hinterlegende Vermögens-Gliederungsschlüssel.
Wenn sich die vermögensteuerliche Bewertung in Ihrem Land an der sonstigen steuerrechlichen Bewertung orientiert, können sie auf einen eigenen Bewertungsbereich verzichten und auf die Werte des entsprechenden steuerrechlichen Bewertungsbereiches zurückgreifen.
Manueller Vermögenswert
Wenn der Vermögenswert nicht abgeschrieben werden soll (z.B. Einheitswert), können Sie einen manuellen Vermögenswert im Stammsatz hinterlegen. Sie müssen dann allerdings auch das Kennzeichen manueller Vermögenswert setzen. Die Auswertungen für die Vermögensteuer greifen dann auf diesen Wert zu, auch wenn ein vermögensteuerlicher Bereich geführt wird.
Auswertungen
Für den Ausweis der vermögensteuerlichen Anlagenwerte steht ein spezieller Standardreport zur Verfügung (Berichtswesen).