Aktivische Behandlung von Fördermaßnahmen 

Verwendung

Wenn kein gesonderter bilanzieller Ausweis der in Anspruch genommenen Investitionsförderungen norwendig ist, können die Investitionsförderungen als aktivische Kürzung behandelt werden. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten um den Förderbetrag vermindert. Die so verminderten Anschaffungskosten bilden die Abschreibungsbasis.

Funktionsumfang

Wenn Sie nur eine Fördermaßnahme pro Anlage verwalten, benötigen Sie für diese Darstellungsart keinen eigenen Bewertungsbereich. Die Fördermaßnahme ist im Mitbuchbereich (i.d.R. der handelsrechtliche Bewertungsbereich) zu führen. Dieser Bereich versorgt die Finanzbuchhaltung mit den entsprechenden Buchungsinformationen.

Wenn Sie je Anlage mehr als eine Fördermaßnahme verwalten, und wenn diese getrennt in die Finanzbuchhaltung gebucht werden sollen, müssen Sie die zusätzlichen Investitionsförderungen getrennt in aktivischen Förderbereichen führen und von dort in die Finanzbuchhaltung buchen. Legen Sie in diesen Bereichen zwingend die gleichen Abschreibungsregeln wie im Mitbuchbereich fest.

Konten

Für die aktivische Darstellung einer Investitionsförderung sind folgende Konten erforderlich:

Buchungen

Buchungstechnisch werden die folgenden Vorgänge unterstützt:

Weil die Investitionsförderung hier direkt den Anschaffungswert mindert und die Abschreibung von der solchermaßen reduzierten Abschreibungsbasis erfolgt, kann beim Abgang innerhalb der Behaltefrist und der damit verbundenen, außerplanmäßigen Auflösung der Investitionsförderung nicht die gleiche systemseitige Unterstützung geleistet werden, wie bei der passivischen Behandlung. Es erfolgt keine automatische Buchung der Rückzahlung. Die Buchung der Rückzahlung des Förderbetrages muß hier manuell im System FI (Hauptbuch) erfolgen. Außerdem gibt das System keine Warnung aus, wenn der Abgang innerhalb der Behaltefrist erfolgt.