Passivische Behandlung von Fördermaßnahmen 
Verwendung
Mit der passivischen Darstellung einer Investitionsförderung ist es möglich, den vollen Anschaffungswert einer Anlage über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Zusätzlich wird der gewährte Betrag als passivische Wertberichtigung (Sonderposten) ebenfalls abgeschrieben. Die passivische Behandlung benötigt mindestens einen eigenen Bewertungsbereich, in dem die Werte geführt und in der Finanzbuchhaltung mitgebucht werden. Wenn mehrere Fördermaßnahmen parallel auf derselben Anlage geführt werden, ist je Fördermaßnahme ein eigener Bereich notwendig.

Bereich für passivisch geführte Investitionsförderungen
Funktionsumfang
Der Förderbetrag kann mit allen verfügbaren Berechnungsmethoden (Abschreibungsschlüsseln) aufgelöst werden. Indem Sie für den jeweiligen Förderbereich festlegen, daß die Abschreibungsparameter aus dem handelsrechtlichen Bewertungsbereich übernommen werden sollen, können Sie die Auflösung entsprechend dem handelsrechtlich zulässigen Abschreibungsverfahren erzwingen.
Buchen Anlagenabgang/Rückzahlung
Wenn eine geförderte Anlage innerhalb der gesetzlichen Behaltefrist verkauft wird, kann es erforderlich sein, den in Anspruch genommenen Förderbetrag zurückzuzahlen. Beim Buchen des Anlagenabgangs müssen Sie jedoch darauf achten, daß Sie je nach Sachlage die richtige Bewegungsart für den Abgang wählen:
Erfolgt der Abgang innerhalb der Behaltefrist für die Fördermaßnahme, erzeugt das System je nach Bewegungsart entweder eine Buchung für die abgangsbedingte Auflösung der Fördermaßnahme oder eine "Rückzahlung von Investitionsförderungen" in Verbindung mit einer Buchung "Aufwand aus Rückzahlung Investitionsförderung" (vgl. Beispiel).
Über die Rückzahlungsart in der Customizing-Definition der jeweiligen Fördermaßnahme können Sie steuern ob die Rückzahlung
erfolgen soll.

Wenn Sie Investitionsfördermaßnahmen im gleichen Geschäftsjahr in Anspruch genommen haben, in dem auch der Abgang zu buchen ist, müssen Sie die Maßnahmen vor Buchung des Abgangs stornieren.
Erforderliche Konten
Die passivische Behandlung erfordert folgende Konten in der Hauptbuchhaltung:

Beachten Sie bitte, daß die Bestandskonten für passivisch geführte Investitionsfördermaßnahmen Abstimmkonten der Anlagenbuchhaltung sein müssen (im Gegensatz zu den Bestandskonten für Sonderposten in einem abgeleiteten Bereich).
