Abschreibung bei Mehrschichtbetrieb und Stillegung 

Verwendung

Für Anlagen, die im Mehrschichtbetrieb produzieren bzw. die Stillegungszeiten haben, soll oftmals eine erhöhte bzw. gar keine Abschreibung gerechnet werden. Hierfür sind im Anlagenstammsatz folgende Felder vorgesehen:

Funktionsumfang

Mehrschichtbetrieb

Eine erhöhte Abschreibung wegen Mehrschichtbetrieb kann bei allen Abschreibungsmethoden außer der Stückzahlabschreibung gerechnet werden (diese Abschreibungsmethode ist bereits per Definition zu 100% variabel). Die erhöhte Abnutzung der Anlagen können Sie im System folgendermaßen berücksichtigen:

Der gesamte Abschreibungsbetrag errechnet sich dann auf folgende Weise:

Abschreibungsbetrag = fixe Abschreibung + (variable Abschreibung * Schichtfaktor)

Folgendes Beispiel zeigt die Abschreibungsbeträge einer Anlage mit 1000 Jahresabschreibung und davon 60% variablen Anteil:

Schichtfaktor 0: 400 + (0 * 60 * 1000/100) = 400 (nur fixer Anteil)

Schichtfaktor 1: 400 + (1 * 60 * 1000/100) = 1000

Schichtfaktor 2: 400 + (2 * 60 * 1000/100) = 1600

Schichtfaktor 3: 400 + (3 * 60 * 1000/100) = 2200

Abgelaufene Nutzungsdauer

In der Definition der Abschreibungsschlüssel können Sie für den Mehrschichtbetrieb festlegen, ob

Hiermit können Sie beispielsweise erreichen, daß die Abschreibung in der degressiven Phase erhöht wird, die lineare Phase nach der Umstellung aber bis zum Ende der geplanten Nutzungsdauer verläuft.

Mehrschichtbetrieb bei Anlagen mit degressiver Abschreibung

Bei Anlagen mit degressiver Abschreibung erhöht das System während der degressiven Abschreibungsphase ebenfalls die Abschreibungsbeträge entsprechend dem Mehrschichtfaktor und dem variablen Abschreibungsanteil, allerdings nur bis zu dem im jeweiligen Abschreibungsschlüssel festgelegten Maximalprozentsatz.

Stillegung

Falls eine Anlage für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden soll, können Sie die Abschreibung folgendermaßen aussetzen:

Für den Stillegungszeitraum rechnet das System keine Abschreibungen. Die Nutzungsdauer verlängert sich folglich genau um diese Zeitspanne. Wird das Stillegungskennzeichen wieder zurückgenommen, nimmt das System die Abschreibung automatisch wieder auf.

Die Stillegung hat keinen periodengenauen Einfluß auf die Zinsrechnung. Die Zinsrechnung wird nur ausgesetzt