Verwendung
Bestimmte Abschreibungsmethoden erfordern aufgrund ihrer mathematischen Grundlage eine Umstellung auf alternative Rechenmethoden, um eine Gesamtabschreibung im Nutzungszeitraum zu erreichen. Ein Beispiel hierfür ist die geometrisch degressive Abschreibung, die mathematisch betrachtet nie zum Buchwert Null führt. Daneben gibt es gesetzliche Bestimmungen, die eine Umstellung auf eine andere Methode ermöglichen oder erzwingen.
Deshalb können Sie bei der Zuordnung der Rechenmethoden zu den Abschreibungsschlüsseln Umstellmethoden hinterlegen, die angeben, wann das System andere Rechenmethoden anwenden soll (z.B. Umstellung sobald Restwertprozentsatz erreicht). Die Umstellmethode legt also die Kriterien fest, nach denen eine Umstellung erfolgen soll. Zusätzlich können Sie für verschiedene Umstellmethoden einen Restwertprozentsatz angeben.
Im Abschreibungsschlüssel können Sie den Abschreibungszeitraum in verschiedene Phasen unterteilen. Wenn Sie für eine solche Phase eine Umstellmethode hinterlegen, dann wechselt das System beim Eintreten des in der Umstellmethode definierten Ereignisses in die nächste Phase und verwendet zur Abschreibungsberechnung die hier hinterlegten Rechenmethoden.
Funktionsumfang
Umstellmethoden
Folgende Umstellmethoden können Sie festlegen:
Hier wird das Ergebnis der Abschreibungsberechnung in einer Phase des Abschreibungsschlüssels mit dem Ergebnis der nachfolgenden Phase verglichen. Das System stellt um, sobald die Abschreibung der nachfolgenden Phase höher ist als die einer vorangehenden Phase.
Bei dieser Methode wird umgestellt, sobald der Restwert den angegebenen Prozentsatz vom Anschaffungswert unterschreitet.
Bei dieser Methode wird umgestellt, sobald der Restwert gleich dem angegebenen Prozentsatz vom Anschaffungswert ist oder diesen unterschreitet.
In der Customizing-Definition der buchungskreisspezifischen Bereichsangaben kann global ein Umstellbetrag in der jeweiligen Landeswährung des Bereiches angegeben werden. Wenn der Restwert diesen Umstellbetrag unterschreitet, erfolgt die Umstellung auf eine andere Methode.
Den Umstellbetrag pflegen Sie im Customizing der Anlagenbuchhaltung unter Bewertung allgemein ® Betragsangaben (Buchungskreis/Bewertungsbereich) ® Umstellbetrag festlegen.
Aus der Nutzungsdauer errechnet sich ein linearer Abschreibungssatz, der als Vergleich mit dem Restwert dient. Falls der Restwert diesen linearen Satz unterschreitet, wird auf eine andere Methode umgestellt.
Bei Ablauf der geplanten Nutzungsdauer kann ebenfalls auf eine andere Methode umgestellt werden. Insbesondere arithmetisch degressive Methoden sind nur während der Nutzungsdauer definiert. Sollte beispielsweise eine Nachaktivierung nach Planende gebucht werden, muß eine andere Methode Anwendung finden.
Bei der Umstellung am Ende der geplanten Nutzungsdauer wird periodengenau auf eine angegebenen Umstellmethode umgestellt. Bei den anderen Umstellmethoden erfolgt die Umstellung immer geschäftsjahresweise. Die Umstellkriterien werden bezogen auf die gesamte Jahresabschreibung geprüft, und die Abschreibung für das gesamte Geschäftsjahr wird entweder mit dem ursprünglichen Schlüssel oder mit dem neuen Umstellschlüssel gerechnet.
Die Funktionsweise ist wie bei Umstellung sobald Abschreibungsbetrag der Umstellmethode höher, allerdings erfolgt die Umstellung erst im Folgejahr.
Mit Hilfe der Kundenerweiterung (Customer-Exit) AFAR0003 können Sie eigene Umstellmethoden definieren. Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zur Kundenerweiterung (Transaktion SMOD).
Zeitpunkt der Umstellung
Generell entscheidet das System nur beim Jahresvortrag, welche Phase des Abschreibungsschlüssels für die Wertermittlung herangezogen wird. Das System überprüft also nur zu diesem Zeitpunkt, ob die Umstellmethode zu einem Wechsel in der Abschreibungsrechnung führt.
Ausnahmen hierzu sind:
Hierbei wird zusätzlich zum Jahresvortrag auch beim Erstzugang geprüft, ob auf die Umstellmethode zu wechseln ist.
Wenn das Ende der Plandauer nicht auf ein Geschäftsjahresende fällt, wird individuell für jeden Vorgang (Jahresvortrag oder Bewegung) anhand des Bezugsdatums entschieden, welche Methode gilt. Es wird aber nicht für einen Vorgang nach zwei Methoden (Zeitraum vor Ende der Plandauer und Zeitraum nach Ende der Plandauer) gerechnet. Für die Entscheidung, welche Methode gilt, ist nur relevant, ob das Bezugsdatum des Vorganges vor oder nach Ende der Plandauer liegt. Das bedeutet, daß eine Umstellung nach Ende der Plandauer für einen Jahresvortrag erst mit Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt, der dem Ende der Nutzungsdauer erfolgt. Bei einer Bewegung wird individuell entschieden, ob ihr Bezugsdatum vor oder nach dem Ende der Nutzungsdauer liegt.

Die Umstellung auf einen anderen Prozentsatz oder Bezugswert in den Stufemethoden ist nicht als eine Umstellmethode in diesem Zusammenhang zu sehen. Diese Umstellung auf eine andere Stufe erfolgt periodengenau für jeden Vorgang.
