Kalkulatorische Annuitätentilgungsberechnung

Bei der kalkulatorischen Annuitätentilgungsberechnung geschieht die konditionsbasierte Berechnung der Tilgungsbeträge eines Annuitätendarlehens (mit ggf. zusätzlichen Ratentilgungskonditionen) unter der Annahme, daß das Darlehen zum Beginn der annuitätischen Tilgung (oder zum Beginn einer früher einsetzenden, konditionsbasierten Ratentilgung) in Höhe des Vertragskapitals ausgezahlt worden ist. Dem Finanzstromrechner mitgegebene Auszahlungen oder auch nicht konditionsbasierte Sondertilgungen werden nicht berücksichtigt.

Für die Berechnung der Zinsen ist jedoch nicht diese fiktive Auszahlung relevant, sondern - wie bei der üblichen Annuitätsberechnung - die mitgegebenen Umsätze wie Auszahlungen, Sondertilgungen usw. sowie die verrechneten planmäßigen Tilgungen.

Ebenso wie bei der herkömmlichen Berechnung werden auch bei der kalkulatorischen Annuitätentilgungsberechnung keine zur "Übertilgung" des Darlehens führenden, konditionsbasierten Annuitäten - und Ratentilgungen im Finanzstrom ermittelt. Es werden nur solange konditionsbasierte Tilgungen im Finanzstromrechner erzeugt, bis der Restsaldo verschwindet.

Wie das folgende Beispiel eines Annuitätendarlehen zeigt, werden unter Umständen bei der kalkulatorischen Annuitätentilgungsberechnung sogar konditionsbasierte annuitätische Tilgungen (und zudem auch Ratentilgungen oder konditionsbasierte Sondertilgungen) vor dem Termin der ersten Auszahlung erzeugt (und auch konditionsgemäß verrechnet).

Beispiel

Annuitätendarlehen bei kalkulatorischer Annuitätentilgungsberechnung

Dann werden im Finanzstrom für die Leistungsperioden vom 01.10.1997 bis 31.12.1997 und vom 01.01.1998 bis 31.03.1998 annuitätische Tilgungen, aber keine Zinsen ausgewiesen. Bei der Berechnung der Zinsen für die Zeit vom 01.04.1998 bis 30.06.1998 werden neben der Auszahlung am 01.04.1998 auch die beiden ersten annuitätischen Tilgungen (die am 31.12.1997 und am 31.03.1998 verrechnet worden sind) berücksichtigt, die üblicherweise mit der ersten Auszahlung einbehalten werden.

Finanzstrom nach der ersten Teilauszahlung am 01.04.1998:

Fällig am/ ZahlTag

Best.Betr/ BestWhrg

BArt

Bez.

P

Ber.von

Ber. bis

31.12.97

12.500,00 DM

0125

Annuität.Tilgung/Sollst.Forderung

I

01.10.97

31.12.97

31.12.97

12.500,00 DM

3330

Annuität.Tilgung/ Einbehalt

I

01.10.97

31.12.97

31.03.98

12.656,25 DM

0125

Annuität.Tilgung/ Sollst.Forderung

I

01.01.98

31.03.98

31.03.98

12.656,25 DM

3330

Annuität.Tilgung/ Einbehalt

I

01.01.98

31.03.98

01.04.98

500.000,00 DM

0001

Auszahlung Darlehen

I

   

30.06.98

5.935,55 DM

0110

Zinsen Sollst. Forderung

P

01.04.98

30.06.98

30.06.98

12.814,45 DM

0125

Annuität.Tilgung/Sollst.Forderung

P

01.04.98

30.06.98

30.09.98

5.775,37 DM

0110

Zinsen Sollst. Forderung

P

01.07.98

30.09.98

30.09.98

12.974,63 DM

0125

Annuität.Tilgung/Sollst.Forderung

P

01.07.98

30.09.98

...

...

...

...

     

 Bei der üblichen Annuitätentilgungsberechnung werden für die Leistungsperioden vor der ersten Auszahlung weder Tilgungen noch Zinsen im Finanzstrom ausgewiesen. Somit unterscheiden sich die kalkulatorische und die herkömmliche Annuitätentilgungsberechnung in der Teilvalutierungsphase von Laufzeitbeginn bis zur Vollauszahlung wesentlich.

 Voraussetzung für die kalkulatorische Annuitätentilgungsberechnung bei der Berechnung des Finanzstroms eines Darlehens mit annuitätischer Tilgung ist, daß dem "Finanzstromrechner" mindestens eine (simulierte oder) erfaßte Auszahlung mitgegeben wird.