Zinsmethode 7 versus Zinsmethode 1

Im folgenden Beispiel werden die Auswirkungen der Zinsmethoden 7 und 1 dargestellt:

Darlehenskonditionen:

A) Zinsberechnungsmethode 7 (360/360):

 

 

Es ergeben sich nach der Zinsberechnungsmethode 7 folgende Zinszahlungen:

Berechnungszeitraum

Zinstage

Berechnungsbasis

Zinszahlung

01.03. - 30.03.

30

1.000.000,-- DM

8.333,33 DM

01.04. - 30.04.

30

500.000,-- DM

4.166,67 DM

B) Zinsberechnungsmethode 1 (360E/360):

 

 

Es ergeben sich nach der Zinsberechnungsmethode 1 folgende Zinszahlungen:

Berechnungszeitraum

Zinstage

Berechnungsbasis

Zinszahlung

01.03. - 29.03.

29

1.000.000,-- DM

8.055,56 DM

30.03. - 31.03.

1

500.000,-- DM

138,89 DM

01.04. - 30.04.

30

500.000,-- DM

4.166,67 DM

 

Ergebnis:

Bei der Zinsberechnungsmethode 7 wird die a.p. Tilgung am 31.03. erst in der Zinsperiode 2 berücksichtigen. Die Zinsberechnungsmethode 1 betrachtet den 31. eines Monats als 30. und setzt deshalb die a.p. Tilgung auf den 30. zurück, so daß diese bereits in der Zinsperiode 1 berücksichtigt (incl. Kennzeichen) wird.