Bewertungsebene: Beispiel

Bewertungsebenen

 

Wenn die Grenze zwischen Gängigkeit und Nichtgängigkeit bei 10 % festgelegt wird, ergeben sich bei mehrstufiger Niederstwertermittlung die folgenden Ergebnisse (bei einem prozentualen Abschlag von 20% und unter der Voraussetzung, daß die ermittelten Marktpreise kleiner als die jeweiligen Bewertungspreise sind).

Ergebnisse mehrstufiger Niederstwertermittlung

 

Buchungskreis

Bewertungskreis 1

Bewertungskreis 2

Steuerrechtl. Preis 1

13,50

14,00

13,50

Steuerrechtl. Preis 2

13,50

14,00

10.80

Bestand

500

300

200

Bilanzwert

6750

4200

2160

Es ist nicht zwangsläufig so, daß die Summe der Bilanzwerte der einzelnen Bewertungskreise kleiner als der Bilanzwert auf Buchungskreisebene ist. Wäre zum Beispiel für die Grenze zwischen Gängigkeit und Nichtgängigkeit 13 % eingetragen worden, wäre das Material A auf Buchungskreisebene nichtgängig; der steuerrechtliche Preis 2 wäre also kleiner geworden, und damit wäre auch der Bilanzwert gesunken.