Bewertungsebene: Beispiel
Bewertungsebenen

Wenn die Grenze zwischen Gängigkeit und Nichtgängigkeit bei 10 % festgelegt wird, ergeben sich bei mehrstufiger Niederstwertermittlung die folgenden Ergebnisse (bei einem prozentualen Abschlag von 20% und unter der Voraussetzung, daß die ermittelten Marktpreise kleiner als die jeweiligen Bewertungspreise sind).
Ergebnisse mehrstufiger Niederstwertermittlung
|
Buchungskreis |
Bewertungskreis 1 |
Bewertungskreis 2 | |
Steuerrechtl. Preis 1 |
13,50 |
14,00 |
13,50 |
Steuerrechtl. Preis 2 |
13,50 |
14,00 |
10.80 |
Bestand |
500 |
300 |
200 |
Bilanzwert |
6750 |
4200 |
2160 |
Es ist nicht zwangsläufig so, daß die Summe der Bilanzwerte der einzelnen Bewertungskreise kleiner als der Bilanzwert auf Buchungskreisebene ist. Wäre zum Beispiel für die Grenze zwischen Gängigkeit und Nichtgängigkeit 13 % eingetragen worden, wäre das Material A auf Buchungskreisebene nichtgängig; der steuerrechtliche Preis 2 wäre also kleiner geworden, und damit wäre auch der Bilanzwert gesunken.