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umlagefähig oder nicht-umlagefähig

umlagefähiger Nebenkostenschlüssel

Nebenkosten werden entsprechend den Umlegungsgrößen auf den Mieter umgelegt.

nicht umlagefähiger Nebenkostenschlüssel

Angefallene Kosten verbleiben auf dem Mietvertrag oder der Mieteinheit; Die Kosten werden also nicht als Forderung an den Mieter weitergegeben, sondern auf folgende Verrechnungskonten gebucht:

Im Abrechnungsergebnis werden die betroffenen Mietverträge mit KTn (Keine Teilnahme) markiert.

Beispiel

Es liegt eine Abrechnungseinheit mit 1000 Euro Kosten zu einem nicht umlagefähigen Nebenkostenschlüssel vor, an der zwei Mietverträge wie folgt teilnehmen:

Mieteinheit 1: 100 m2 Fläche
Mietvertrag : 1.1 01.01.1998 - 30.04.1998
Leerstand : 01.05.1998 - 30.06.1998
Mieteinheit 2: 100 m2 Fläche
Mietvertrag : 2.1 01.01.1998 - 30.06.1998

Die Kostenverteilung sieht damit wie folgt aus:

Mietvertrag 1.1. 01.01.98-30.04.98 Ktn 331,49
Leerstand ME 1 01.05.98-30.06.98 Lst 168,51
Mietvertrag 2.1. 01.01.98-30.06.98 Ktn 500,00

Folgende Buchungen wurden hierzu erzeugt:

Bschl Betrag Konto Text Kontierung
40 331,49 470510 Abrechn. MV ohne Weiterverr. MV 1.1.
40 168,51 470520 Abrechn. Mieteinheiten ME 1
40 500,00 470510 Abrechn. MV ohne Weiterverr. MV 2.1.
50 1000,00 470499 Entlastung umlagef. BK AE

Guthaben/Forderungen zum nicht umlagefähigen Nebenkostenschlüssel werden bei den betroffenen Mietverträgen nicht gebildet, eine Umbuchung der Vorauszahlungen erfolgt somit auch nicht.