Umweltmanagement (EHS)
Konzept über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der anfallenden Abfälle.
In Deutschland schreibt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(KrW-/AbfG) vor, daß Abfallerzeuger ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen müssen, die jährlich mehr als eine bestimmte Menge an
besonders überwachungsbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Abfällen
eines Abfallschlüssel erzeugen. Das Abfallwirtschaftskonzept muß dabei folgende Informationen enthalten:
- Es müssen Angaben über die Art, Menge und den Verbleib der besonders
überwachungsbedürftigen Abfälle, der überwachungsbedürftigen Abfälle
zur Verwertung sowie der Abfälle zur Beseitigung gemacht werden.
- Die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen müssen dargestellt werden.
- Wenn Abfälle beseitigt werden, muß begründet werden, warum diese beseitigt werden müssen und nicht verwertet werden können.
- Die vorgesehenen Entsorgungswege müssen für die nächsten fünf Jahre
dargelegt werden. Eigenentsorger müssen Angaben zur Standort- und Anlagenplanung sowie zu ihrer zeitlichen Abfolge machen.
- Wenn Abfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwertet oder
beseitigt werden, muß deren Verbleib gesondert angegeben werden.
Das Abfallwirtschaftskonzept muß auf Verlangen den Behörden vorgelegt
werden. Es wird häufig auf der Basis von Abfallbilanzen erstellt.