In diesem Abschnitt legen Sie fest, welche Eingangszahlwege mahnbar sind.
Überfällige Debitorenposten, die einen Zahlweg
aufwiesen, werden in der Regel nicht gemahnt, da Eingangszahlwege als Zahlwege
gewertet werden, die vom Zahlprogramm automatisch behandelt werden (z.B.
Einzug, Abbuchung). In einigen Fällen tritt jedoch folgende Konstellation
auf:
Ein Mieter hat mehrere Verträge geschlossen, wobei für einige Verträge die
Zahlung per Einzug erfolgt, andere Verträge jedoch vom Mieter per Überweisung,
Barzahlung usw. gezahlt werden.
Das bedeutet, daß in den Belegen unterschieden werden muß, ob der Posten dem
automatischen Zahlverfahren unterworfen werden soll oder ob er "manuell"
gezahlt wird. In letzterem Falle kann der Posten auch gemahnt werden unter
folgenden Voraussetzungen:
Die Mahngruppierung nach Vertragsnummern ist im FI-Customizing festzulegen. Sie muß die Felder
Die Eingangszahlwege sind zuvor im Customizing der Finanzbuchhaltung pro Land angelegt.
Prüfen Sie die Standardeinstellung und ändern diese ggf.