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Mahnbare Zahlwege festlegen

In diesem Abschnitt legen Sie fest, welche Eingangszahlwege mahnbar sind.

Beispiel

Überfällige Debitorenposten, die einen Zahlweg aufwiesen, werden in der Regel nicht gemahnt, da Eingangszahlwege als Zahlwege gewertet werden, die vom Zahlprogramm automatisch behandelt werden (z.B. Einzug, Abbuchung). In einigen Fällen tritt jedoch folgende Konstellation auf:
Ein Mieter hat mehrere Verträge geschlossen, wobei für einige Verträge die Zahlung per Einzug erfolgt, andere Verträge jedoch vom Mieter per Überweisung, Barzahlung usw. gezahlt werden.
Das bedeutet, daß in den Belegen unterschieden werden muß, ob der Posten dem automatischen Zahlverfahren unterworfen werden soll oder ob er "manuell" gezahlt wird. In letzterem Falle kann der Posten auch gemahnt werden unter folgenden Voraussetzungen:

a) das Feld "Vertragsnummer" ist gefüllt und
b) im Debitorenstammsatz wurde die Mahngruppierung nach Verträgen vereinbart (siehe unten) und
c) der Posten weist entweder keinen Zahlweg auf (und im Debitorenstammsatz ist ebenfalls kein nicht-mahnbarer Zahlweg vorhanden) oder einen "mahnbaren Eingangszahlweg".

Die Mahngruppierung nach Vertragsnummern ist im FI-Customizing festzulegen. Sie muß die Felder

(in dieser Reihenfolge!) enthalten.

Voraussetzungen

Die Eingangszahlwege sind zuvor im Customizing der Finanzbuchhaltung pro Land angelegt.

Aktivitäten

Prüfen Sie die Standardeinstellung und ändern diese ggf.