In diesem Abschnitt legen sie die Bewegungsarten zur Kontenfindung bei der Abweisung eines automatischen Zahlungseinganges an. Die Angabe erfolgt pro Buchungskreis.
Ein Beleg der über den automatischen Zahlungseingang aus bestimmten Gründen nicht zugeordnet werden kann, wird auf einem Sammelkonto, dem sogenannten Abweisungskonto 'geparkt' später weiter bearbeitet.
Die Festlegungen werden gemeinsam von den Teilbereichen Darlehen und Immobilien verwendet. Da beide Teilbereiche eine gemeinsame Analyse des Zahlungseingangs verwenden, benutzen beide Teilbereiche auch die gleichen Kontenfindungsregeln zur Buchung von Abweisungen. Daher ist den Bereich Immobilien statt der üblichen Vertragsart 3 ist die Vertragsart 1 einzugeben.
Als Bearbeitungstyp gilt nur der Typ 01 (Abweisung). Alle anderen Abweisungstypen gelten nur für Darlehen und sind für Immobilien nicht relevant.