Anhang-I-Ware

Außenhandel (SD-FT)

Ware, die unter die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fällt und in der sog. Anhang-I-Liste steht. In dieser Liste wird den Waren eindeutig eine Marktordnungswarenlistennummer zugeordnet. Exporteure in der EG erhalten ohne Nachweis einer Herstellererklärung 100% des für diese Waren vorgesehenen Zollrückerstattungssatzes.