Abschluß

Konsolidierung (EC-CS)

Beschreibung des betriebswirtschaftlichen Status einer Gesellschaft oder eines Konzerns zu einem bestimmten Stichtag. Ein Abschluß wird aufgrund gesetzlicher oder interner Regelungen erstellt. Er umfaßt im allgemeinen mehrere Teile.

Beispiel:

In Deutschland besteht ein nach HGB erstellter Abschluß aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Er muß ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.