Für die Sollstellung und weitere, mit dem Mietvertrag zusammenhängende Buchungen (z.B. Nebenkostenabrechnung) kann die Kontenfindung außer über die Bewegungsart auch über die überwiegende Nutzungsart, die Unternehmensbeziehung des Hauptvertragspartners (debitorischer Hauptmieter) und den Kontenfindungswert (4. Einflußgröße für die Kontenfindung) gesteuert werden. Der Kontenfindungswert ist hier zu pflegen und muß dann in den Mietvertragsstammdaten hinterlegt werden.
Um willkürliche Vergabe des Wertes zu vermeiden, könnte der Kontenfindungswert auch mittels Substitution eingestellt werden.
Diese Prüftabelle wird auch für die Einflußgröße Kontenfindung der Mieteinheiten (Leerstandssollstellung) zugrundegelegt.