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Uneinbringliche Forderungen

Werden rückständige Mieten als uneinbringlich erkannt, so können sie im Rahmen der Kontenpflege als uneinbringlich ausgebucht werden. Diese Buchung erfolgt automatisch über einen Bewegungstyp 3UNB.

Legen Sie in der Bewegungsartentabelle eine Bewegungsart für uneinbringliche Forderungen an.

Beispiel: Bewegungsart 7002 Uneinbringl. Forderungen 3UNB

Ordnen Sie diese Bewegungsart in der Tabelle "Zuordnung Bewegungsarten zu Bewegungstypen" dem Bewegungstyp 3UNB zu.

Legen Sie die Kontenfindungsvorschrift im Dialog "Kontenfindungvorschriften Mietvertrag" an. Hierbei wird nur der Buchungsschlüssel für die Sollbuchung benutzt.