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Vorauszahlungen für Umsatzmieten

Im folgenden wird beschrieben, wie man vorgehen sollte, um alle zu eine Konditionsart (zum Mietvertrag) benötigten Bewegungsarten zu ermitteln, wenn diese Konditionsart den Charakter einer Vorauszahlung für Umsatzmieten besitzt.

Beispiel: Konditionsart 40 VZ Umsatzmiete

Es werden folgende Bewegungsarten benötigt (Nummern der genannten Bewegungsarten sind nur Beispiele):

1. Ursprüngliche Bewegungsart, auf die die Konditionsart verweist
Diese Bewegungsart ist der Konditionsart zuzuordnen (Tabelle zur Definition der Konditionsarten). Die Bewegungsart muß in der Bewegungsartentabelle als Bewegungstyp 3VZU besitzen.

Beispiel: Bewegungsart 4000 VZ Umsatzmiete
2. Bewegungsart für Nachbuchungen
Die Bewegungsart muß den gleichen Bewegungstyp (3VZU) besitzen wie die ursprüngliche Bewegungsart.

Beispiel: Bewegungsart 4001 Nachford. VZ Umsatzmiete
3. Bewegungsart für Nachbuchungen Gutschrift

Beispiel: Bewegungsart 4002 Nachbuch. VZ Umsatzm. Guthaben
4. Bewegungsart für den Leerstand, falls Leerstandsollstellungen durchgeführt werden sollen.

Beispiel: Bewegungsart 4003 VZ Umsatzmiete Leerstand
5. Bewegungsart für die Eigennutzung, falls Mietverträge für Eigennutzung angelegt werden sollen

Beispiel: Bewegungsart 4004 VZ Umsatzmiete Eigennutzung
6. Bewegungsarten für die Abgrenzung, falls Abgrenzungen durchgeführt werden sollen.
7. Bewegungsarten für die Umsatzmietenabrechnung
Im Rahmen der Umsatzmietenabrechnung wird ermittelt, wie hoch die vom Mieter zu zahlende Miete aufgrund der Vereinbarungen im Mietvertrag und der eingereichten Umsatzmeldung ist. Die hieraus resultierende Forderung wird mit einer Bewegungsart gebucht, die aus der Bewegungsart abgeleitet ist, mit der die Vorauszahlungen gebucht worden sind.
Achtung: Es handelt sich hier um die Buchung des Abrechnungsergebnisses. Die Gutschrift der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen wird gesondert behandelt. Siehe hierzu Abschnitt "Verrechnung von Vorauszahlungen".
Es wird also eine Bewegungsart für die Forderungen aus Abrechnungen benötigt.
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "4 Forderungen aus Abrechnungen" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 4005 Fo aus Abr: VZ Umsatzmiete
8. Aus den abgeleiteten Bewegungsarten sind wieder bestimmte Ableitungen zu bilden:
a) zur Leerstandsbewegungsart
b) zur Eigennutzungsbewegungsart
c) Zur Bewegungsart für die Buchung von Forderungen aus Abrechnungen wird bei Vorliegen von Mietverträgen mit Eigennutzung eine Bewegungsart für Eigennutzung benötigt.

Diese Bewegungsart ist der Bewegungsart für die Forderung aus Abrechnung in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "39 Eigennutzung" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 4085 Fo aus Abr: VZ Umsatzmiete Eigen wird der Bewegungsart 4005 zugeordnet.
9. Bewegungsarten für die Abgrenzung

Wenn Abgrenzungsbuchungen für die Umsatzmiete durchgeführt werden sollen, muß die Konditionsart VZ Umsatzmiete als abgrenzbar gekennzeichnet sein. Außerdem müssen die Abgrenzungsbewegungsarten hinterlegt sein. Siehe hierzu auch: Kontenfindung Abgrenzung

Beispiel:

Bewegungsart 1012 Abgrenzung vorsch. Miete Soll wird der Bewegungsart 4000 über den Beziehungsschlüssel 005 (Abgrenzung transitorisch) zugeordnet.

Bewegungsart 1011 Abgrenzung nachsch. Miete Soll wird der Bewegungsart 4000 über den Beziehungsschlüssel 006 (Abgrenzung antizipativ) zugeordnet.

Bewegungsart 1014 Abgrenzung vorsch. Miete Verbrauch wird der Bewegungsart 4000 über den Beziehungsschlüssel 007 (Auflösung Abgrenzung transitorisch) zugeordnet.

Bewegungsart 1013 Abgrenzung nachsch. Miete Verbrauch wird der Bewegungsart 4000 über den Beziehungsschlüssel 008 (Auflösung Abgrenzungantizipativ) zugeordnet.

Hinweis

Werden mehrere Konditionsarten für Vorauszahlungen zur Umsatzmiete gleichzeitig in einem Vertrag verwendet, so müssen diese Konditionsarten zwingend verschiedene Bewegungsarten besitzen, da sonst die Umsatzmietenabrechnung abbricht.