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Vorauszahlungen
für Betriebskosten
Im folgenden wird beschrieben, wie man vorgehen
sollte, um alle zu eine Konditionsart (zum Mietvertrag) benötigten
Bewegungsarten zu ermitteln, wenn diese Konditionsart den Charakter einer
Vorauszahlung für Betriebs-oder Heizkosten besitzt.
Beispiel: Konditionsart 20 VZ
Betriebskosten
Es werden folgende Bewegungsarten benötigt
(Nummern der genannten Bewegungsarten sind nur Beispiele):
1.
Ursprüngliche Bewegungsart, auf die die Konditionsart verweist
Diese Bewegungsart ist der Konditionsart zuzuordnen (Tabelle zur Definition
der Konditionsarten). Die Bewegungsart muß in der Bewegungsartentabelle als
Bewegungstyp
- 3VZB besitzen, wenn es sich um Vorauszahlungen
für (kalte) Betriebskosten handelt
- 3VZH besitzen, wenn es sich um Vorauszahlungen
für Heizkosten handelt
- 3VZN besitzen, wenn es sich um Vorauszahlungen
für Betriebs- und Heizkosten handelt.
Beispiel: Bewegungsart 2000 VZ Betriebskosten
2. Bewegungsart
für Nachbuchungen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der
Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "2 Nachbuchungen
Immobilien" als Referenzbewegungsart zuzuordnen. Die Bewegungsart muß den
gleichen Bewegungstyp (3vZB, 3VZH, 3VZN) besitzen wie die ursprüngliche
Bewegungsart.
Beispiel: Bewegungsart 2001 Nachford. VZ
Betriebskosten
3. Bewegungsart
für Nachbuchungen Gutschrift
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der
Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "32 Nachbuchung
Immobilien Guthaben" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.
Beispiel: Bewegungsart 2002 Nachbuch. VZ BK
Guthaben
4. Bewegungsart
für den Leerstand, falls Leerstandsollstellungen durchgeführt werden sollen.
Das wird in der Regel nur Vorliegen des Raumschuldnerprinzips notwendig sein
(Österreich).
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der
Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "38 Leerstand" als
Referenzbewegungsart zuzuordnen.
Beispiel: Bewegungsart 2003 VZ Betriebskosten
Leerstand
5. Bewegungsart
für die Eigennutzung, falls Mietverträge für Eigennutzung angelegt werden
sollen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der
Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "39 Eigennutzung" als
Referenzbewegungsart zuzuordnen.
Beispiel: Bewegungsart 2004 VZ Betriebskosten Eigennutzung
6.
Bewegungsarten für die Abgrenzung, falls Abgrenzungen durchgeführt werden
sollen.
7.
Bewegungsarten für die Nebenkostenabrechnung
Im Rahmen der
Nebenkostenabrechnung wird ermittelt, welcher Anteil der Nebenkosten auf einen
Mieter entfällt. Dieser Anteil wird ihm in Rechnung gestellt. Die hierfür
notwendige Buchung wird aus der Ursprungsbewegungsart abgeleitet, mit der die
Vorauszahlungen gebucht worden sind.
Gelegentlich kommt
es vor, daß aufgrund von Gutschriften auf Abrechnungseinheiten das
Abrechnungsergebnis für den Mieter keine Forderung, sondern eine Gutschrift
ist. Auch hierfür ist der Buchungssatz über eine Bewegungsart zu finden, die
sich aus der Bewegungsart der Vorauszahlungsbuchung ableitet.
Achtung: Es handelt sich hier um die Buchung des
Abrechnungsergebnisses. Die Gutschrift der vom Mieter geleisteten
Vorauszahlungen wird gesondert behandelt. Siehe hierzu Abschnitt "Verrechnung
von Vorauszahlungen".
Somit werden zwei
Referenzbewegungsarten benötigt:
a) eine
Bewegungsart für die Forderungen aus Abrechnungen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der
Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "4 Forderungen aus
Abrechnungen" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.
Beispiel: Bewegungsart 2005 Fo aus Abr: VZ Betriebskosten
b) eine
Bewegungsart für die Gutschriften aus Abrechnungen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der
Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "3 Guthaben aus
Abrechnungen" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.
Beispiel: Bewegungsart 2006 Gu aus Abr: VZ
Betriebskosten
8. Aus den
abgeleiteten Bewegungsarten sind wieder bestimmte Ableitungen zu
bilden:
a) zur
Leerstandsbewegungsart
- eine Bewegungsart für Nachbuchungen
Beispiel: Bewegungsart 2023 Nachb. VZ BK Leerstand wird der
Bewegungsart 2003 zugeordnet.
- eine Bewegungsart für Nachbuchung von
Guthaben
Beispiel: Bewegungsart 2033 NaGut. VZ BK Leerstand wird der
Bewegungsart 2003 zugeordnet.
b) zur
Eigennutzungsbewegungsart
- eine Bewegungsart für Nachbuchungen
Beispiel: Bewegungsart 2024 Nachb. VZ BK Eigennutzung wird
der Bewegungsart 2004 zugeordnet.
- eine Bewegungsart für Nachbuchung von
Guthaben
Beispiel: Bewegungsart 2034 NaGut. VZ BK Eigennutzung wird
der Bewegungsart 2004 zugeordnet.
c) Zur
Bewegungsart für die Buchung von Forderungen aus Abrechnungen wird bei
Vorliegen von Mietverträgen mit Eigennutzung eine Bewegungsart für
Eigennutzung benötigt.
Diese Bewegungsart ist der Bewegungsart für die Forderung aus Abrechnung in
der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "39
Eigennutzung" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.
Beispiel: Bewegungsart 2085 Fo aus Abr: VZ BK Eigennutz wird
der Bewegungsart 2005 zugeordnet.
d) Zur
Bewegungsart für die Buchung von Guthaben aus Abrechnungen wird bei Vorliegen
von Mietverträgen mit Eigennutzung eine Bewegungsart für Eigennutzung
benötigt.
Diese Bewegungsart ist der Bewegungsart für die Guthaben aus Abrechnung in der
Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "39
Eigennutzung" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.
Beispiel: Bewegungsart 2086 Gu aus Abr: VZ BK Eigennutz wird
der Bewegungsart 2006 zugeordnet.