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Vorauszahlungen für Betriebskosten

Im folgenden wird beschrieben, wie man vorgehen sollte, um alle zu eine Konditionsart (zum Mietvertrag) benötigten Bewegungsarten zu ermitteln, wenn diese Konditionsart den Charakter einer Vorauszahlung für Betriebs-oder Heizkosten besitzt.

Beispiel: Konditionsart 20 VZ Betriebskosten

Es werden folgende Bewegungsarten benötigt (Nummern der genannten Bewegungsarten sind nur Beispiele):

1. Ursprüngliche Bewegungsart, auf die die Konditionsart verweist
Diese Bewegungsart ist der Konditionsart zuzuordnen (Tabelle zur Definition der Konditionsarten). Die Bewegungsart muß in der Bewegungsartentabelle als Bewegungstyp
2. Bewegungsart für Nachbuchungen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "2 Nachbuchungen Immobilien" als Referenzbewegungsart zuzuordnen. Die Bewegungsart muß den gleichen Bewegungstyp (3vZB, 3VZH, 3VZN) besitzen wie die ursprüngliche Bewegungsart.

Beispiel: Bewegungsart 2001 Nachford. VZ Betriebskosten
3. Bewegungsart für Nachbuchungen Gutschrift
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "32 Nachbuchung Immobilien Guthaben" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 2002 Nachbuch. VZ BK Guthaben
4. Bewegungsart für den Leerstand, falls Leerstandsollstellungen durchgeführt werden sollen. Das wird in der Regel nur Vorliegen des Raumschuldnerprinzips notwendig sein (Österreich).
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "38 Leerstand" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 2003 VZ Betriebskosten Leerstand
5. Bewegungsart für die Eigennutzung, falls Mietverträge für Eigennutzung angelegt werden sollen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "39 Eigennutzung" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 2004 VZ Betriebskosten Eigennutzung
6. Bewegungsarten für die Abgrenzung, falls Abgrenzungen durchgeführt werden sollen.
7. Bewegungsarten für die Nebenkostenabrechnung
Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung wird ermittelt, welcher Anteil der Nebenkosten auf einen Mieter entfällt. Dieser Anteil wird ihm in Rechnung gestellt. Die hierfür notwendige Buchung wird aus der Ursprungsbewegungsart abgeleitet, mit der die Vorauszahlungen gebucht worden sind.
Gelegentlich kommt es vor, daß aufgrund von Gutschriften auf Abrechnungseinheiten das Abrechnungsergebnis für den Mieter keine Forderung, sondern eine Gutschrift ist. Auch hierfür ist der Buchungssatz über eine Bewegungsart zu finden, die sich aus der Bewegungsart der Vorauszahlungsbuchung ableitet.
Achtung: Es handelt sich hier um die Buchung des Abrechnungsergebnisses. Die Gutschrift der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen wird gesondert behandelt. Siehe hierzu Abschnitt "Verrechnung von Vorauszahlungen".
Somit werden zwei Referenzbewegungsarten benötigt:
a) eine Bewegungsart für die Forderungen aus Abrechnungen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "4 Forderungen aus Abrechnungen" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 2005 Fo aus Abr: VZ Betriebskosten
b) eine Bewegungsart für die Gutschriften aus Abrechnungen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "3 Guthaben aus Abrechnungen" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 2006 Gu aus Abr: VZ Betriebskosten
8. Aus den abgeleiteten Bewegungsarten sind wieder bestimmte Ableitungen zu bilden:
a) zur Leerstandsbewegungsart
b) zur Eigennutzungsbewegungsart
c) Zur Bewegungsart für die Buchung von Forderungen aus Abrechnungen wird bei Vorliegen von Mietverträgen mit Eigennutzung eine Bewegungsart für Eigennutzung benötigt.

Diese Bewegungsart ist der Bewegungsart für die Forderung aus Abrechnung in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "39 Eigennutzung" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 2085 Fo aus Abr: VZ BK Eigennutz wird der Bewegungsart 2005 zugeordnet.
d) Zur Bewegungsart für die Buchung von Guthaben aus Abrechnungen wird bei Vorliegen von Mietverträgen mit Eigennutzung eine Bewegungsart für Eigennutzung benötigt.

Diese Bewegungsart ist der Bewegungsart für die Guthaben aus Abrechnung in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "39 Eigennutzung" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 2086 Gu aus Abr: VZ BK Eigennutz wird der Bewegungsart 2006 zugeordnet.