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Grundmiete, Zuschläge, Pauschalen

Im folgenden wird beschrieben, wie man vorgehen sollte, um alle zu einer Konditionsart (zum Mietvertrag) benötigten Bewegungsarten zu ermitteln, wenn diese Konditionsart den Charakter einer Grundmiete, einer Pauschale oder eines Zuschlags besitzt.

Beispiel: Konditionsart 10 Grundmiete

Es werden folgende Bewegungsarten benötigt (Nummern der genannten Bewegungsarten sind nur Beispiele):

1. Ursprüngliche Bewegungsart, auf die die Konditionsart verweist
Diese Bewegungsart ist der Konditionsart zuzuordnen (Tabelle zur Definition der Konditionsarten)

Beispiel: Bewegungsart 1000 Grundmiete
2. Bewegungsart für Nachbuchungen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "2 Nachbuchungen Immobilien" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 1001 Nachforderung Grundmiete
3. Bewegungsart für Nachbuchungen Gutschrift
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "32 Nachbuchung Immobilien Guthaben" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 1002 Nachbuch. Grundmiete Guthaben
4. Bewegungsart für den Leerstand, falls Leerstandsollstellungen für diese Kondition durchgeführt werden sollen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "38 Leerstand" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 1003 Grundmiete Leerstand
5. Bewegungsart für die Eigennutzung, falls Mietverträge für Eigennutzung angelegt werden sollen
Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "39 Eigennutzung" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 1004 Grundmiete Eigennutzung
6. Bewegungsarten für die Abgrenzung, falls Abgrenzungen durchgeführt werden sollen

Hier sind jeweils vier Bewegungsarten nötig, zwei für die Abgrenzung von vorschüssigen Mieten, zwei für die Abgrenzung von nachschüssigen Mieten . Diese zwei Bewegungsarten werden jeweils benötigt, um die Abgrenzung zu buchen bzw. um sie wieder aufzulösen. Es sind folgende Einträge zu pflegen.
a) für nachschüssige Mieten:

Bewegungsart für die Abgrenzungsbuchung:

Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "6 Abgrenzung antizipativ" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 1011 Abgr. nachschüssige Miete Soll

Bewegungsart für die Auflösung der Abgrenzungsbuchung:

Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "8 Auflösung Abgrenzung antizipativ" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 1013 Abgr. nachsch. Miete Verbrauch
b) für vorschüssige Mieten:

Bewegungsart für die Abgrenzungsbuchung:

Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "5 Abgrenzung transitorisch" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 1012 Abgr. vorschüssige Miete Soll

Bewegungsart für die Auflösung der Abgrenzungsbuchung:

Diese Bewegungsart ist der ursprünglichen Bewegungsart in der Tabelle der Referenzbewegungsarten unter dem Beziehungsschlüssel "7 Auflösung Abgrenzung transitorisch" als Referenzbewegungsart zuzuordnen.

Beispiel: Bewegungsart 1014 Abgr. vorsch. Miete Verbrauch
7. Aus den abgeleiteten Bewegungsarten sind wieder bestimmte Ableitungen zu bilden:
a) zur Leerstandsbewegungsart
b) zur Eigennutzungsbewegungsart